Der Strafbefehl gegen den SPD-Landrat Peer Giesecke ist rechtskräftig. Das hat das Amtsgericht Potsdam lt. MAZ vom 6./7. Oktober bestätigt.
Giesecke gilt damit als vorbestraft und dürfte seiner Abwahl durch den Kreistag nicht mehr entgehen können.
Ihm wurde Vorteilsnahme und Untreue zur Last gelegt. Deshalb wurde der Strafbefehl mit einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung sowie eine Geldbuße von 8.000,-- € ohne mündliche Verhandlung verhängt.
Nach Linken, Grüne und FDP rückt nun auch die SPD Teltow-Fläming von Giesecke ab und unterstützt die geforderte Abwahl. Schon am kommenden Montag sollen erste Gespräche stattfinden, um das erforderliche Procedere zu beraten.
Der frühestmögliche Abwahltermin wäre die Kreistagssitzung am 10. Dezember
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