„Wer hohe Türme bauen will, muss lange am Fundament verweilen"
Anton Bruckner
Komponist (1824-1896)
Die 4. Runde im Kampf um den Rathaus-Neubau ging nun wieder an die 5 Fraktionen BB-FDP, BVBB-WG, CDU, Freie Wähler und WIR!
Sie liessen sich nicht beirren und auch von Baiers "gut gemeinten Rat" - andere sagen Einschüchterungsversuch - nicht von ihrer Linie abbringen.
Baier - zwar braungebraunt aus dem Urlaub zurück - sah nicht nur am Ende des Abends ziemlich blass aus. Er hatte den Argumenten derjenigen die sich gegen seine erneute Vorlage aussprachen wenig bis nichts entgegenzusetzen. Wenn nichts mehr hilft verlegt er sich auf haltlose Vorwürfe, unwahre Unterstellungen oder Behauptungen, die dem Faktencheck nicht standhalten. Man muss schon sagen, es mangelt bei ihm sogar an der Beherrschung der Grundrechenarten, unglaublich!
Nun ist seine Vorlage also zunächst erneut abgelehnt worden. Noch in der Sitzung kündigte Baier zu später Stunde an, das Abstimmungsergebnis erneut zu beanstanden. Nun muss er damit allerdings zur Kommunalaufsicht nach Luckenwalde. Es wird sich zeigen, ob die linke Landrätin Wehlan zu einer Gefälligkeitsentscheidung bereit ist oder die Fakten zur Grundlage einer Entscheidung macht.
Die 5 Fraktionen werden zumindest eine excellente Stellungnahme abgeben, die das NEIN in einer Art und Weise erläutert und begründet, die nicht von der Hand zu weisen ist.
Im Ergebnis dürfte es dann eigentlich nur heissen:
Die Beanstandung seitens des Hauptverwaltungsbeamten Baier ist ohne inhaltliche Substanz und wird zurückgewiesen!
Nachfolgend dazu die Berichterstattung aus der MAZ/Zossener Rundschau aus der Ausgabe 29./30 April 2017:
SPD-Bürgermeister Baier ist schwer angeschlagen und wankt aber er hat den Kampf noch nicht aufgegeben!
Den Beschluss, der die Beendigung der Planungen für einen Rathaus-Neubau in zweistelliger Millionenhöhe bedeutete, hat er unter fadenscheinigen Gründen beanstandet.
Deshalb muss die Gemeindevertretung am Donnerstag dieser Woche nun zum bereits vierten Mal über diesen Sachverhalt abstimmen.
Baier kämpft nicht mit fairen Mitteln, nein er schlägt unter die Gürtellinie und müsste vom Schiedsrichter eigentlich in die neutrale Ecke geschickt werden.
Er hat in den bisherigen Runden so schwere Blessuren davongetragen, dass nun eigentlich irgendjemand ´mal aus seinem "Stall" das Handtuch werfen müsste!
Doch die Börse die Baier erhält ist so lukrativ, dass er bis zum Knockout weiterboxt.
Nächste Runde nun also am Donnerstag. Wer da noch hinschauen kann bitte:
19.00 Uhr im Vereinshaus Mahlow, Immanuel-Kant-Str. 3-5, in Mahlow
Der Lucky Punch wird aber wohl noch ausbleiben, für beide Seiten. Es geht Donnerstag erstmal nur um Punkte!
Die Vorsitzende der Fraktion BürgerBündnis Blankenfelde-Mahlow/FDP, Andrea Hollstein bezichtigte dieser Tage, im Zusammenhang mit dem Beschluss zur endgültigen Einstellung der Planungen des Rathaus-Neubaus 13/2017 bzw. dessen Beanstandung durch den Hauptverwaltungsbeamten, diejenigen Mitglieder des Gemeinderats, die für ein „Weiter so“ plädierten und gestimmt haben, des „kollektiven Gedächtnisverlustes".
Dies scheint auf einen in ganz besonderer Weise zuzutreffen:
SPD-Bürgermeister Ortwin Baier
Positiv formuliert könnte man sagen, er verhält sich ganz so wie einst Konrad Adenauer, der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland.
Nein, natürlich liegen Welten zwischen den beiden. Adenauer hat noch bis ins hohe Alter sozusagen weltbewegende Entscheidungen getroffen, deren sich die Bundesrepublik bis heute in Bewunderung und Dankbarkeit erinnert.
Nein, „verbinden“ tut die beiden lediglich, wenn es um die Erinnerung an das geht, was man zuvor gesagt hat. Adenauers Zitat „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern“ ist legendär und gern bemüht, um heutige Politiker an das zu erinnern, was sie einstmals gesagt haben und trifft auf Ortwin Baier zu wie die „Faust aufs Auge“.
Man könnte dafür sicher mehrere Beispiele finden aber in Bezug auf die Entwicklung von „Mahlow-Nord“ wird es dann überdeutlich, dass Baier entweder tatsächlich vergessen hat, was er vor nunmehr gut 10 Jahren einmal von sich gegeben hat oder es passt aus seiner Sicht halt einfach nicht mehr.
Am 30. März d.J. stand unter dem TOP 17 eine „Willensbekundung der Gemeinde zur weiteren Entwicklung des Planungsgebietes Mahlow-Nord“ zur Abstimmung.
Schon vorab fragten sich zahlreiche Gemeindevertreter/innen, was das wohl soll bzw. was sich dahinter verbirgt?
Unter TOP 17 kam dann die stellv. Bürgermeisterin, Frau Marion Dzikowski mit dem entscheidenden Hinweis um die Ecke.
Es ginge lediglich um eine Willensbekundung als Signal an einen potentiellen Investor, dass die Gemeinde(vertretung) noch zu dem steht, was durch den vor Jahren bestätigten „Rahmenplan Mahlow-Nord“ beschlossen wurde!
Verpflichtungen gegenüber dem Investor würde die Gemeinde durch diese Willensbekundung garantiert nicht eingehen, lediglich ein Signal eben.
Aha, soso, jaja…
Der Beschluss der Gemeindevertretung zum Rahmenplan Mahlow-Nord aus
Mai 2012 ist unverändert gültig, was soll also diese Willensbekundung?
Hier wollte sich die Gemeindeverwaltung offenbar nur absichern, denn es gibt sehr wohl eine beachtenswerte Veränderung seit Mai 2012, zumindest in Sachen Flugrouten über den Norden unserer Gemeinde!
Hierzu gab es im Oktober 2014 im Übrigen auch eine entsprechende Vorlage im Hauptausschuss:
Es ging dabei um die BSV-Nr.: I/B 10/2014 mit der Überschrift
„Widerspruch in der Beschlusslage:
Klage gegen Flugrouten contra Entwicklung Mahlow-Nord“
Darin heist es u.a.:
„Für die Entwicklung von Mahlow-Nord als Wohnstandort engagiert sich die Gemeinde bereits seit 2007. Immerhin ist aufgrund der im Landesentwicklungsplan Flughafenstandortsicherung (LEP FS) festgelegten Siedlungsbeschränkungszone (und der seit August 2013 festgesetzten Lärmschutzzonen nach dem Fluglärmgesetz (FluLärmG)) Mahlow Nord die letzte verbliebene Freifläche, welche der Gemeinde in Zukunft als Siedlungserweiterungsfläche dienen kann.
Die landesplanerische Voraussetzung für die Entwicklung der Fläche bestand seit 2009 durch entsprechende Darstellung im Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B).
Auf gemeindlicher Ebene wurde der FNP erarbeitet, welcher im Dezember 2011 rechtswirksam wurde und Mahlow-Nord als Wohnbau-bzw. als Mischbaufläche darstellt. Parallel zur Aufstellung des FNP erstellte die Gemeinde zwischen 2010 und 2012 den Rahmenplan Mahlow-Nord. Dieser wurde (geplant bereits für den 22.03.2012) am 10.05.2012 durch die Gemeindevertretung beschlossen
und als verbindliches Leitbild bestätigt.
Fast unmittelbar nach Wirksamwerden des FNP und kurz vor Beendigung der Arbeiten für den Rahmenplan wurden am 26.01.2012 die für den neuen BER geltenden Flugrouten bekannt gemacht. Bliebe es bei diesen Flugrouten, würde das Zentrum der Gemeinde aufgrund des deckungsgleichen Verlaufs der An-und Abfluggrundlinien von der Nordbahn sowohl durch Starts als auch durch Landungen ganzjährig doppelt mit Fluglärm belastet. Die Gemeindevertretung entschied sich deshalb (GV-Beschluss vom 22.03.2012), gegen die vom Bundesaufsichtsamt festgesetzten Geradeaus-Starts zu klagen, um das Zentrum der Gemeinde vor einer doppelten ganzjährigen Fluglärmbelastung zu schützen.
Die Klage zielt auf die gerichtliche Feststellung der Ungültigkeit der festgesetzten Geradeaus-Startrouten von der Nordbahn in Westbetriebsrichtung und die anschließende Neuabwägung und Neufestsetzung dieser Startrouten. (Anlage 1)
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil vom 19.09.2013 der Klage der Gemeinde zumindest für die Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) stattgegeben und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung beauftragt, die Startrouten von der Nordbahn in Westbetriebsrichtung für die Nachtzeit noch einmal neu abzuwägen.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird das Bundesaufsichtsamt im Ergebnis dieses Neuabwägungsprozesses für die Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) Startrouten festsetzen, die über den Mahlower Norden führen. Am Wahrscheinlichsten ist die Festsetzung der Startrouten-Alternative 4 (Anlage 2), da diese Alternative von der Deutschen Flugsicherung wiederholt und im Unterschied zu anderen Nordüberfliegungsvarianten als sicher fliegbar bezeichnet wurde.
Da das Oberverwaltungsgericht die Geradeaus-Startrouten für die Tagzeit (6 bis 22 Uhr) nicht aufhob, beschloss die Gemeindevertretung am 21.11.2013, Revision zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig einzulegen. Die Verhandlung dieser Revisionsklage findet am 12.11.2014 statt. Sollte es in 2015/2016 zu einer Festlegung von neuen, tags und/oder nachts über den Mahlower Norden verlaufenden Startrouten kommen, ist davon auszugehen, dass das Brandenburger Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauchschutz die für den Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg seit August 2013 gemäß § 4 FluLärmG geltenden Tag-und Nachtschutzzonen anpasst, sobald diese neu festgesetzten Startrouten rechtskräftig geworden sind.
Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird sich dann die Nachtschutzzone auf das Territorium des Plangebiets „Mahlow-Nord“ erstrecken.
Um abschätzen zu können, wie die Tag- und Nachtschutzzone sich durch eine Nordüberfliegung verändern könnten, hat die Gemeinde das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz gebeten, den Fluglärm der Nordüberfliegungs-Alternative 4 berechnen zu lassen. Die ersten Ergebnisse dieser Berechnung werden aber erst bei der Arbeitsbesprechung „Lärmaktionsplanung im Umfeld des Flughafens“ am 29.09.2014 im Landesumweltamt vorliegen.
Sollte Mahlow-Nord zukünftig überflogen und damit die Ausweisung einer Nachtschutzzone erforderlich werden, würde die Entwicklung von Mahlow-Nord als Wohnstandort unmöglich. Grund hierfür ist, dass nach § 5 (2) FluLärmG in Nachtschutzzonen keine neuen Wohnungen errichtet werden dürfen (zumindest, wenn sie bisher planungsrechtlich noch nicht zulässig waren). Mit der Festlegung der Nachtschutzzone würde der Aufstellung eines Bebauungsplanes ein unüberwindbarer Belang entgegenstehen! Fraglich wäre auch, ob die Gemeinde politisch und moralisch vertretbar handelt, wenn sie einerseits die Fluglärmbelastungen durch die Überfliegung des bestehenden Siedlungsgebiets für unzumutbar hält, andererseits aber neue Wohnbauflächen in Bereichen plant, die ab Inbetriebnahme des BER überflogen werden.
Die beschriebenen gemeindlichen Vorhaben die Entwicklung von Mahlow-Nord und die Klage zur Veränderung der Flugrouten sind Vorhaben, welche für sich betrachtet, sinnvoll sind. Sie stehen sich allerdings in ihrer Zielsetzung diametral gegenüber. …“
Ergo:
Nicht erst aber vor allem durch die Festlegung der (vorläufigen) Flugrouten in 2012 durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) gerieten alle Überlegungen und Absichten zur Entwicklung von Mahlow-Nord in eine gewaltige Schieflage!
Denn um das sog. Kerngebiet oder auch Zentrum von Mahlow vor einer ganzjährigen Doppelbelastung bei Starts- und Landungen bei Tag & Nacht zu schützen wurde dagegen Klage beim OVG Berlin-Brandenburg eingereicht.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil vom 19.09.2013 der Klage der Gemeinde zumindest für die Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) stattgegeben und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung beauftragt, die Startrouten von der Nordbahn in Westbetriebsrichtung für die Nachtzeit noch einmal neu abzuwägen. Doch das reichte der Gemeinde nicht, da das Oberverwaltungsgericht die Geradeaus-Startrouten für die Tagzeit (6 bis 22 Uhr) nicht aufhob, man ging vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision, wo man jedoch unterlag.
Es bleibt abzuwarten, wie die Abwägung des BAF zu den Flugrouten letztlich für den Norden von Blankenfelde-Mahlow ausgehen wird.
Aber egal wie sie ausgeht, es wird in jedem Fall auch dort extrem laut. Denn Flurouten werden nie so strikt - wie bspw. Eisenbahnschienen befahren werden müssen - beflogen. Stattdessen gibt es ständig Abweichungen wie wir heute schon wissen. Und Fluglärm strahlt auf die überflogenen Gebiete wie eine Gaswolke aus, ohne dass man etwas dagegen tun kann!!!
Im Januar 2017 war das Thema "Entwicklung Mahlow-Nord" erneut
Thema im Bauausschuss. In der Niederschrift über diese Sitzung heisst es dazu u.a. :
„Frau Beyer erläutert anhand einer Präsentation den aktuellen Sachstand und die Historie des im Jahr 2012 von der Gemeindevertretung nach zweijährigem Planungsprozess beschlossenen Rahmenplans Mahlow Nord und weist auf die bestehenden Konflikte im Zusammenhang mit der zu erwartenden Festsetzung der Flugrouten hin. Grundlage ihrer Ausführungen ist ein umfangreiches Papier, das vom Bauamt erstellt und vorab verteilt wurde (siehe Sitzungspaket).
So lange es keinen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt, ist das Gebiet Mahlow Nord im baurechtlichen Sinne Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Errichtung von Wohnungen ist dort nicht möglich.
Hinzu tritt die Problematik, dass das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) im Ergebnis des Klageerfolges der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow gegen die Geradeausstarts von der Nordbahn des BER in Westbetriebsrichtung derzeit eine Neuabwägung der Startroute von der Nordbahn für die Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) durchführt.
Im Ergebnis dieses Abwägungsprozesses wird es höchstwahrscheinlich zur Festsetzung der Nordüberfliegungsalternative 4 kommen, die mitten über das Gebiet Mahlow Nord führt. Sollte es so kommen, wird das Landesumweltamt Brandenburg die Nachtschutzzone nach Fluglärmschutzgesetz des Bundes für die Nordbahnwestbetriebsrichtung überprüfen und neu festsetzen.
Nach den Karten, die das Landesumweltamt der Gemeinde im Frühjahr 2015 zugänglich machte, wird der überwiegende Teil von Mahlow Nord dann in der Nachtschutzzone nach Fluglärmschutzgesetz liegen.
Gibt es zum Zeitpunkt der Festsetzung der Zone keinen bekanntgemachten
B-Plan für Mahlow Nord, greifen die Wohnbebauungsverbote des Fluglärmschutzgesetzes.
Frau Beyer verweist in diesem Zusammenhang auf die Erfahrungen der Gemeinde mit der Entwicklung des Bahnhofsschlages in Dahlewitz. …“
Also, man kann es drehen und wenden wie man will, endlos diskutieren und versuchen schön zu
reden.
Man braucht aber eigentlich nur einen, nämlich den entscheidenden Satz aus der Informationsvorlage I/B 10/2014
„Widerspruch in der Beschlusslage:
Klage gegen Flugrouten contra Entwicklung Mahlow-Nord“
aus Oktober 2014 zu nehmen:
„Fraglich wäre auch, ob die Gemeinde politisch und moralisch vertretbar handelt, wenn sie einerseits die Fluglärmbelastungen durch die Überfliegung des bestehenden Siedlungsgebiets für unzumutbar hält, andererseits aber neue Wohnbauflächen in Bereichen plant, die ab Inbetriebnahme des BER überflogen werden.“
Nein, die Gemeinde handelt weder politisch noch moralisch vertretbar in der Absicht, Mahlow-Nord als Wohn- und Lebensstandort zu entwickeln!!!
Und alle die bei TOP 17 ihr Ja für die Willensbekundung gegeben haben auch nicht!!!
Darüber hinaus kann ich nur dem Kollegen Gregor Schiller (fraktionslos) zustimmen, der in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen hat, dass mit der geplanten Bebauung von Mahlow-Nord der ländliche Charakter unserer Gemeinde zerstört wird.
Wofür gibt es eigentlich ein sog. „Leitbild“ in dem für unsere Gemeinde reingeschrieben wurde, Blankenfelde-Mahlow ist eine „grüne Gemeinde“?.
Stück für Stück wird dieses Grün bemerkenswerter Weise auch mit Zustimmung der Grünen im Gemeinderat beseitigt. Das gilt auch für den sog. „Bahnhofsschlag“ im Ortsteil Dahlewitz.
Doch zurück zu Ortwin Baier und sein Geschwätz von gestern, welches ihn scheinbar nicht mehr kümmert.
Im Amtsblatt (Lokalanzeiger) vom 9. März 2006 veröffentlichte er in der Rubrik „Informationen des Bürgermeisters der Gemeinde Blankenfelde Mahlow“ unter der Überschrift „Mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zum geplanten BBI Flughafen Schönefeld“ eine Schilderung zum Prozessverlauf beim Bundesverwaltungsgericht vor der Urteilsverkündung am
16. März 2006.
Lesen Sie bitte nachfolgend, welches Szenario darin von ihm höchstselbst für Blankenfelde-Mahlow beschrieben wird, wenn der BBI (heute BER) in Betrieb gehen sollte.
Für diejenigen, die den Artikel nicht vollständig lesen möchten hier einige bemerkenswerte Sätze daraus, die Ortwin Baier seinerzeit persönlich unterschrieben hat:
…
- „Das Thema Lärmbetroffenheit kommt schon einem Offenbarungseid nah und zeigt, auch unter Berücksichtigung der Nachbesserung während des Rechtsgesprächs vor dem BVG in Leipzig am 21.02.2006, mit welcher Gleichgültigkeit 150.000 Menschen vorsätzlich verlärmt und 15 % unserer Kinder als hinnehmbare statistische Krankheitsfälle abgestempelt werden sollen. Dieses Verhalten ist unmenschlich und nicht hinnehmbar.“
- Für Blankenfelde-Mahlow hätte ein Obsiegen der Beklagten insbesondere folgende Auswirkungen:
- Das Aus für eine touristische Entwicklung und Freizeitgestaltung
- Das Aus der örtlichen Idylle und Lebensqualität
- Totale Verlärmung von über 20.000 Einwohnern allein in
Blankenfelde-Mahlow
- Das Aus für über 4.000 Kinder in Bezug auf eine Entwicklung ohne
Lärm und ständige Katastrophenangst.
- „Mir ist bekannt und das habe ich auch dem 4. Senat persönlich so mitgeilt, dass Gerichte mit ihrem Verstand und nicht mit ihrem Herzen Recht sprechen.
Und dennoch habe ich mir erlaubt, den hohen Senat von ganzen Herzen zu bitten: „Schützen Sie uns, schützen Sie unsere Kinder vor diesem politischen Prestigeobjekt an dem geplanten Standort Schönefeld“.
- „Da ich aufgrund der der gewonnen Eindrücke in den letzten drei Wochen großes Vertrauen in die Arbeit des 4. Senats gewonnen habe, habe ich meinen kurzen Wortbeitrag am 22.02.2006 in Leipzig mit den Worten geschlossen: “Unsere Hoffnung ruht auf den dem 4. Senat. Ich lege die Zukunft von über 4.000 Kindern in Ihre Hände. Möge Gott Ihnen bei Ihrer schweren Aufgabe zur Seite stehen“.
Herr Baier, haben Sie Ihre eindringlichen und völlig richtigen Aussagen in dem Amtsblatt-Artikel und vor Gericht wirklich vergessen?
In Bezug auf die Entwicklung von Mahlow-Nord hatten Sie es in der Hand, dass was Sie von den Richtern erbeten hatten, selbst zu tun, ob mit oder ohne göttlichen Beistand!
Sie hätten in der Gemeindevertretung mit Bezug auf Ihre damaligen Worte unmissverständlich deutlich machen müssen, dass es unverantwortlich ist, Familien mit Kindern nach Mahlow-Nord mit geschönten Prospekten und Plakaten zu locken.
Stattdessen haben Sie auch noch am 30. März d.J. die Hand für die Willensbekundung zur „weiteren Entwicklung“ von Mahlow-Nord gehoben.
Herr Baier, ich kann nicht glauben, dass Sie nicht wissen sollen, welche Auswirkungen Ihr Tun oder Ihr Unterlassen hat und dass Sie sich an Ihre damaligen verschriftlichten Überlegungen nicht mehr erinnern!
Herr Baier, in Ihrem Ruhestand sollen Sie – wenn Mahlow-Nord tatsächlich entwickelt und bebaut werden sollte - jeden Tag an diejenigen Familien denken, die sich auch durch Ihre Haltung und Ihre Abstimmungen auf Jahrzehnte verschuldet haben und an diesem Standort ihres Einfamilienhäuschens unendlich verzweifelt sind und nicht glücklich werden. Und Sie sollten sich jeden Tag fragen, warum habe ich das, was ich von den Richtern erbeten habe nicht einfach selbst getan?
Eine Entwicklung und Bebauung von Mahlow-Nord hätte darüberhinaus für unsere Gemeinde aller Wahrscheinlichkeit noch folgende nachteilige Auswirkungen:
1. Jede Forderung und ggfls. juristische Initiative aus Blankenfelde-Mahlow zur
(Teil-)Absiedlung der schwerstbetroffenen Gemeindeteile im Falle der
Inbetriebnahme des BER würde vermutlich ins Leere laufen.
Jede/r Richter/in vor allem aber jeder gegenrische Anwalt würde fragen, warum
denn die Gemeinde großflächig neue Bau-/Wohngebiete ausgewiesen hat, wenn
das Leben so unerträglich sein soll, wie es Baier schon 2006 skizziert hat und
Absiedlungen notwendig machen soll?
2. Die juristischen Initiative aus 2013 vor dem OVG Berlin-
Brandenburg mit dem erreichten Teilerfolg zur Fluglärmentlastung des
Kerngebiets/Zentrum von Mahlow könnte im Falle der Ansiedlung Tausender
neuer Einwohner/innen im Norden Mahlows bei einer
Neubewertung durch das BAF in Schall und Rauch auflösen!
Quelle: MAZ/Zossener Rundschau 4. April 2017
Quelle: MAZ/Zossener Rundschau 14./15. Januar 2017
Na da haben sich die Strategen von SPD, Linken und Grünen ja was cleveres einfallen lassen!
Nach Beschluss eines von ihnen gemeinsam gestellten Antrages (siehe unten) soll das Rathaus-Desaster nun auch noch einen Ausschuss beschäftigen...
Nein, keinen Untersuchungsausschuss, der mal unter die Lupe nimmt, wer dafür wirklich verantwortlich ist! Einen Ausschuss, der "ergebnisoffen" beraten soll, wie es nun weitergeht!
Ge_meinsam selbstverständlich, wie der Mitunterzeichner des Antrages, Dr. Gerhard Kalinka betonte und dabei an Manfred Schulz, den SPD-Kanzlerkandidaten erinnerte. Ge-meinsam, Ge_meinsam, Ge_meinsam intoniert der ja landauf landab auf jeder SPD-Veranstaltung.
Naja, manch einer glaubt ja ohnehin Dr. Kalinka ist eher ein verkappter Roter als ein überzeugter Grüner.
In der Begründung des Antrages steht dann, was sie tatsächlich vorhaben:
Nichts mit ergebnisoffen, es soll an der alten Planung festgehalten werden, aus Kostengründen versteht sich.
Man reiche den Skeptikern die Hand, man wolle doch nur das Beste, für unsere Gemeinde und die Zukunft (bla, sülz, gähn).
Zukunft, auch so ein Begriff, diesmal von SPD-Biesterfeld, der doch noch etwas Positives an dem Pleiten-Pech-und Pannenprojekt Rathaus-Neubau finden oder beschreiben soll.
Naja, wer´s glaubt!? Wer schon länger dabei ist, wie ich, lässt sich davon nicht hinter die Fichte führen
Letztlich ist es der untaugliche Versuch, dass Thema über Umwege unter Kontrolle zu bringen.
Der Ausschuss ist natürlich mehrheitlich mit rot-rot-grün besetzt. Beschlüsse, Empfehlungen etc. pp. werden dementsprechend ausfallen. Und sie werden in der GV, wo ihnen die Mehrheit nicht mehr sicher ist, darauf bestehen, die Empfehlungen des Ausschusses zu akzeptieren und analog mehrheitlich durchzuwinken. Denkste Puppe!
Es gibt kein Anspruch darauf, Unfähigkeit auch noch mehrheitsfähig zu machen!
Und was heisst hier im Übrigen "wir" strecken die Hand aus? Wer "wir" ist und die Hand ausstrecken kann ist schon geraume Zeit nicht mehr so eindeutig wie vielleicht noch vor Jahren...
Es ist in Wahrheit ein vergifteter Antrag, einfach hinterfotzig und nicht ernstgemeint!
So lange wie rot-rot-grün behauptet, der Streit um das Rathaus ist ein persönlicher Konflikt Stefke-Baier können sie ihre Hand ausstrecken wie sie wollen...sie wird kein Pendant dazu finden!
Interessant ist, dass der Antrag von rot-rot-grün aufrecht erhalten wurde, obwohl Baier den Beschluss 13/2017 beanstandet hat, was zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch gar nicht bekannt war. Offensichtlich trauen die Koalitionäre um Baier seiner Beanstandung nicht und das ist auch gut so.
Quelle: MAZ/Zossener Rundschau 1.April 2017
Am 23. Februar d.J. hatte die Gemeindevertretung mit knapper Mehrheit beschlossen, die Pläne für den Rathaus-Neubau ad acta zu legen.
Bürgermeister Baier liess nicht lange mit einer Überreaktion auf sich warten. Er warf der Mehrheit nicht nur "Machtmissbrauch" vor sondern "drohte" den 16 Gemeindevertretern, die gegen die Fortführung der Rathaus-Pläne gestimmt hatten, mit einer Haftungsprüfung für die bisher verausgabten Kosten in bislang noch unbekannter (Millionen-)Höhe.
Nun zeigt sich, dass er offenbar zu früh "gedroht" hat, denn er hat den Beschluss vom
23. Februar beanstandet, weil er ihn für rechtswirdrig hält! Die Gründe nannte er dafür bislang nicht, er hat dafür auch Zeit bis zu Versendung der Einladung der GV-Sitzung am 27. April d.J.
In dieser Sitzung muss nun also noch einmal darüber abgestimmt werden, ob an der Option festgehalten werden soll, dass Blankenfelde-Mahlow ein Rathaus für schlappe 20 Millionen EURO erhalten soll oder ob es dbei dessen politischer "Beerdigung" bleibt. Lehnt die GV erneut ab, kann Baier noch die Kommunalaufsicht anrufen.
Es ist also mitunter noch ein langer Weg, sozusagen eine "never ending Story".
Warten wir´s ab und zwar in aller Ruhe und Gelassenheit!
Nachfolgend dazu der Artikel aus der MAZ/Zossener Rundschau:
Quelle: MAZ/Zossener Rundschau 25./26. März 2017
Nachdem sich der Pulverdampf nach der historischen Sitzung der Gemeindevertretung am
23. Februar d.J., mit dem Beschluss über die Beilegung der Planung für den Rathaus-Neubau, verzogen hat beginnen nun die Überlegungen für "The Day after".
Was soll nun mit der Fläche geschehen, wie schaffen wir für alle diejenigen Verwaltungsmitarbeiter/innen Arbeitsbedingungen die so komfortabel sind wie die des Bürgermeisters?
Da gibt es erste Vorschläge, bspw. aus den Reihen von SPD, Linken und Grünen, die einen Rathaus-Ausschuss ins Gespräch bringen. Rathaus-Ausschuss?
Getreu dem Motto: Wenn ich nicht mehr weiter weiss gründe ich einen Arbeitskreis?
Was soll das denn? Wir haben genug Ausschüsse und einer liesse sich finden, wenn über das Rathaus in den gemeindlichen Gremien beraten werden muss!
Nein, jetzt sind zuerst einmal die Bürger/innen gefragt, die nach dem Desaster zu ihrer Meinung gehört werden sollen und damit nicht bis zur nächsten Wahl 2019 warten sollen müssen.
Geeignete Veranstaltungen werden in Kürze dazu Gelegenheit geben.
Im Zusammenhang mit dem geplanten aber letztlich gescheiterten Rathaus-Neubau gab und gibt es eine ganze Reihe von sogenannten "Fake News" gerade auch zu meiner Person.
Die Neueste ist von Ortwin Baier, die er im Interview mit der MAZ in der Ausgabe vom 9. März streute (siehe weiter unten):
Dort wird er u.a. zitiert mit "...Mir ist völlig unverständlich, wie er (Stefke) einen gestandenen Anwalt und die gestandene Zossener Kämmerin für einen irrsinnigen politischen Machtmissbrauch instrumentalisieren konnte. Das ist nicht mein Naturell..."
Er erweckt damit den Eindruck das ich über eine "Machtfülle" verfügen würde, die ich tatsächlich weder habe noch anstrebe. Natürlich freue ich mich, wenn sich andere Kolleginnen und Kollegen meiner Sichtweise auf politische Sachverhalte anschließen und wie ich abstimmen. Dazu zwingen oder mit unlauteren Mitteln dazu bewegen würde ich sie nie.
Im Übrigen dürften eine gestandene Kämmerin und ein gestandener Anwalt ihren eigen Kopf und genug Verstand haben, ein solches Spiel nicht mitzumachen.
Doch zurück zum Vorwurf des Machtmissbrauchs:
Aha, soso. Ich frage mich dann, wie hat Baier ca. 12 Jahre lang für dieses und jenes Mehrheiten gezimmert? 12 Jahre lang durften ich und andere sozusagen "in die
Röhre schauen". Machtmissbrauch habe ich ihm jedoch nie vorgeworfen auch wenn es oftmals bitter war, in Abstimmungen das Nachsehen zu haben.
Jetzt, wo Baier ´mal in selbige blicken darf "trumpelt" er rum und behauptet, es wäre ein irrsinniger politischer Machtmissbrauch von Stefke. Nein, nix mit Machtmissbrauch, Herr Baier.
Sondern 16 Gemeindevertreter/innen sind zu der gleichen Überzeugung gelangt:
Der geplante Rathaus-Neubau ist gegenüber dem Steuerzahler nicht mehr zu verantworten, die Risiken auch in rechtlicher Hinsicht zu groß!
Aber ich bedanke mich bei Ortwin Baier, dass er mir diese Position zumisst, beanspruchen tue ich sie jedoch nicht! Mehrheiten sind verantwortungsbewusst einzusetzen und nicht zur persönlichen Auseinandersetzung mit politischen Kontrahenten zu nutzen. Schon gar nicht zu persönlichen Vernichtungsfeldzügen wie ich sie leider auch persönlich erlebt und überlebt habe!
Lesen Sie nachfolgend die Positionen der Fraktionen in der heutigen Ausgabe der MAZ/Zossener Rundschau:
Quelle: MAZ/Zossener Rundschau 22. März 2017
Quelle: MAZ/Zossener Rundschau 9. März 2017
Foto MAZ/Zossener Rundschau 25./26.2.2017 / Entwurf: Henry Ripke
Es war eine der Sitzungen die zweifelsohne in die Geschichte der Gemeindevertretung von Blankenfelde-Mahlow eingehen wird!
Zur Abstimmung stand am vergangenen Donnerstag der Beschluß 13/2017. Hinter der Vorlagen-Nr. verbirgt sich kein geringerer Vorgang als die endgültige Beendigung des geplanten Rathaus-Neubaus in Blankenfelde.
Auf das Jahr 2008 gehen die Überlegungen/Planungen dazu zurück. Nun, 9 Jahre später, wird das Vorhaben, das wie der BER ein Pleiten-Pech- und Pannenprojekt erster Güte war, endgültig ad acta gelegt! Übrig bleibt ein finanzieller Trümmerhaufen von mindestens 2 Millionen €, vorerst zu Lasten der Gemeindekasse!
Dem Beschluß voran ging eine nicht-öffentliche Sitzung mit wenig neuen oder erhellenden Informationen.
Bspw. blieben zwei Fragen die ich dazu im Vorfeld gestellt hatte unbeantwortet:
Wenn zwei Entscheidungen zur Auswahl stehen, ist es erforderlich, dass man eine Abwägung vornehmen kann.
Hierfür muss man die Fakten kennen!
Insofern benötigen wir für den 23. Februar eine zumindest überschlägige Angabe der Kosten
a) für die Umsetzung des Rathaus-Neubaus nach bisheriger Planung bzw. auf Basis einer Vergleichsregelung (incl. aller Kosten im Zusammenhang mit einem Vergleich, u.a. auch Ihrer Kosten etc. pp.)
Hierzu gebe ich erneut den Hinweis auf die von der GV beschlossene Variante für die Bahnunterführung am BÜ Blankenfelde, Karl-Marx-Str. (beidseitiger Geh-/Radweg), die u.U. eine umfangreichere und kostenintensive Umplanung zum Rathaus-Neubau notwendig machen könnte!?
b) für einen Ausstieg aus dem Projekt (incl. aller bisher bereits angefallenen Kosten, also auch der ca. 2 Mio. €, Ihrer voraussichtlich insgesamt anfallenden Kosten etc. pp.)
Insofern war unsere dreiköpfige Fraktion, wie auch weitere 13 Gemeindevertreter/innen, nicht bereit, der Verwaltung einen Blankoscheck auszustellen.
Grund zum Jubel gibt es dennoch nicht! Die Entscheidung ist unter finanziellen Gesichtspunkten für unsere Gemeinde schmerzlich, zumindest dann, wenn sich die bisher verausgabten Millionen nicht noch bei den dafür Verantwortlichen eintreiben lassen.
Letztlich ist es aber eine Entscheidung der Vernunft. Denn Blankenfelde-Mahlow wird in den nächsten Jahren finanziell Diät halten müssen. Die Fettlebe in zweistelliger Millionenhöhe, wie für dieses geplante Rathaus, ist da nicht verantwortbar!
Natürlich ließ nach dem Beschluß die Schuldzuweisung seitens der in der Abstimmung unterlegenen Fraktionen nicht lange auf sich warten:
Der böse Stefke und seine über Jahre andauernde Gegnerschaft zum Bürgermeister ist Schuld! Wer sonst?
Das sich 15 weitere Gemeindevertreter/innen wohl kaum für eine rein persönliche Auseinandersetzung zwischen Stefke-Baier hergeben würden kommt den Unterlegenen nicht in den Sinn!
Nein, der Stefke muss als Schuldiger gebrandmarkt werden, egal wie absurd dieser Vorwurf auch sein mag.
Und damit nicht genug, Baier schiebt auch gleich noch eine „Drohung“ hinterher. Er will prüfen lassen, ob die 16 Gemeindevertreter/innen die mit NEIN gestimmt hatten für die verlorenen Millionen haftbar gemacht werden können.
Nur zu, aber „Bange machen“ gilt nicht!
Das Ganze fällt unter die Rubrik „Flucht nach vorne antreten“, damit die eigene Weste sauber bleibt. Die ist aber längst schon bekleckert und die Flecken kriegt man nicht mehr raus!
Man kann es nur als gespielte Empörung abtun, was SPD, Linke & Grüne da aufführen. Bei Didi Hallervorden hieß das früher der „gespielte Witz“, nur dafür ist die ganze Angelegenheit einfach zu traurig!
Nun gilt es, den virtuellen Bauschutt des Rathaus-Neubaus abzutragen. Dazu gehört auch die Frage nach der Verantwortung für das Desaster.
In jeder anderen Kommune der Republik gäbe es keinen Zweifel daran, dass die von dem Bürgermeister zu übernehmen wäre, der den ganzen Schlamassel eingerührt hat.
Insofern wird meine Forderung nicht verwundern:
Leisten Sie unserer Gemeinde einen letzten Dienst Herr Baier, treten Sie vom Amt des Bürgermeisters von Blankenfelde-Mahlow zurück!!!