Man kann alle Leute eine Zeit lang an der Nase herumführen,
und einige Leute die ganze Zeit,
aber nicht alle Leute die ganze Zeit.
Abraham Lincoln,
16. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, 1861 - 1865
Gestern war wieder einmal Aufsichtsratssitzung. Der "neue" Vorsitzende, Ministerpräsident Matthias Platzeck, fehlte krankheitsbedingt, der Ischiasnerv zwickte. Erst vor wenigen Tagen sagte Platzeck krankheitsbedingt eine Auslandsreise ab, ein Grippevirus plagte ihn.
Wollen wir hoffen, dass der Mann bald wieder vollständig genesen ist, an wem soll man sich sonst in Sachen Flughafendesaster reiben?
Vertretungsweise musste also gestern Klaus Wowereit ran, er ist schließlich noch sein Stellvertreter im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft.
Wowereit "nutzte" Platzecks Abwesenheit und grätschte Mehdorn gekonnt zwischen die Beine bzw. seinen Plan, den BER" scheibchenweise zu eröffnen. Er kann sich "grosse Fresse" erlauben, hat er doch in naher Zukunft keine Landtagswahl zu bestehen. Im Gegenteil, er wird sich allem Anschein nach gar keiner mehr stellen aber das ist ein anderes Thema.
Mehdorn bespielte die letzten Tage die Medien und die Öffentlichkeit mit dem Thema "schrittweise Eröffnung". Aber auch Mehdorn kann nicht zaubern! Speedprogramm hin oder her, 20.000 Mängel lassen sich nicht so einfach beseitigen, dass braucht Zeit. Und die Brandschutzanlage ist dabei der zentrale Punkt. Nicht zu vergessen die Finanzierung des Ganzen. Die gestern neubestellte Finanzchefin hat eine Mammutaufgabe übernommen und wird schon bald feststellen, das die Finanzen auf Kante genäht sind, sich erste Nähte bereits auftrennen. Dann kann man nur noch mit der Schere die losen Fäden abschneiden.
Mehdorns Plan, die Unternehmenskommunikation neu zu strukturieren ist gescheitert.
Der Karl Eduard von Schnitzler des BER, Ralf Kunkel reicht offenbar nicht mehr aus, um das Desaster schön zu reden. Er wollte den Journalisten Klaus Schrotthofer, ehemaliger Sprecher des früheren Bundespräsidenten Johannes Rau, zum neuen Kommunikationschef machen, den die CDU als "Versorgungsfall" bezeichnete. Wowereit machte auch diesen Plänen einen Strich durch die Rechnung, vermutlich auch aus finanziellen Gründen. Ein weiteres 6-stelliges Gehalt kann sich der Flughafen schlichtweg nicht leisten.
Mehdorns Schlappe ist auch Platzecks Schlappe.
Die wurde durch Wowereits auf RBB wie folgt zitierte Worte deutlich:
"Entsprechende Ideen von Flughafenchef Mehdorn seien eine Aneinanderreihung von Vorstellungen, die sich widersprächen und ein komisches Bild abgäben".
Platzeck nannte vor der Sitzung hingegen Mehdorns Absicht eine „interessante Anregung".
Die gestrige Sitzung und deren Ergebnisse zeigen, dass es offenbar mächtig im Gebälk knirscht. Wowereit, Platzeck & Mehdorn scheinen doch kein Dreamteam zu sein, welches den BER im nächsten oder übernächsten Jahr ans Netz bringen können und das ist wirklich "auch gut so".
Der ehemalige SPD-Bürgermeister von Ludwigsfelde, Heinrich Scholl wurde vom Landgericht Potsdam wegen des Mordes an seiner Frau zu lebenslanger Haft verurteilt.
Da kann der top organisierte Nominierungskonvent, manche sagen auch Krönungmesse, für den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer dem Frontmann huldigen so viel er will.
Die CSU ist eine schwere Krise geraten und das nur wenige Monate vor der Landtags- und Bundestagswahl!
Die sogenannte Verwandten-Affäre war zunächst eine Angelegenheit der CSU-Landtagsfraktion.
Seit gestern die CSU-Landtagspräsidentin Stamm eine Liste mit "allen" Landtagsabgeordneten veröffentlicht hat, die Schwestern, Brüder, Kinder, Schwager oder Ehegatten auf Staastkosten in ihren Büro´s für teils üppige Honorare beschäftigten ist klar, es gibt "schwarze Schafe" auch in den Reihen von SPD und B90/Grüne und der "Freien Wähler".
Wobei man dazu sagen muss, dass die "schwarzen Schafe" eigentlich keine sind. Denn die Beschäftigung von Verwandten war nach allem was bisher bekannt ist sogar legal.
Der Landtag hatte sich eine solche Regelung selbst mit Mehrheitbeschluss genehmigt.
Trotzdem ist nicht alles rechtens was Recht ist. Allemal sind berechtigte Bedenken und Zweifel daran angebracht, dass ein Landtagsabgeordner bis zu 7.500,-- € pro Monat für die Beschäftigung von Mitarbeitern zur Verfügung hat, hinzu kommen auch noch die monatlichen Diäten selbst in Höhe von 7.060,-- € + eine (steuerfreie?) Kostenpauschale von rd. 3.000,-- €.
Der Fraktionsvorsitzende der CSU soll so bis auf wenige Hundert EURO fast auf die gleiche Höhe der Vergütung geklettert sein wie die Bundeskanzlerin.
Die Abgeordneten haben bei ihrer Zustimmung zu dieser Regelung ohne Frage jedes Maß und jeden Bezug zur Realität verloren. Es kann nur noch als abgehoben bezeichnet werden und die Berufsbezeichnung "Volksvertreter" kann man wirklich für diese Raffke´s nicht mehr gelten lassen. Volksverräter, das passt schon eher.
Das sich die Affäre nun aber auch auf die Staatsregierung ausweitet schlägt dem fass den Boden aus!
Seehofer war mit dem Anspruch angetreten, das Spez´l-Wirtschaft- oder Amigo-Image der CSU abzulegen. Dies sollten nicht nur hohle Worte sein, man durfte erwarten das er das konsequent verfolgt und in die Tat umsetzt. Dazu hätte gehört, sicherzustellen, dass keine Staatsminister oder Staatssekretäre derartige Regelungen in Anspruch nehmen, seien sie noch so legal.
Das nun mehrere CSU-Mitglieder der Staatsregierung betroffen sind ist erbärmlich und bezeichnend zugleich.
Es ist nicht mehr mit einzelnen Rücktritten oder mit Rückzahlungen getan.
Seehofer muss einsehen, dass er einer Regierung der Abgreifer aus den eigenen Reihen vorsteht. Dies ist in Zeiten wo Otto-Normalbürger immer größere finanzielle Zumutungen treffen inakzeptabel.
Seehofer mag den "Durchgreifer" geben wie er will. Jetzt wo das Kind in den Brunnen gefallen ist hilft das auch nicht mehr.
In den vergangenen Jahren sind (hochrangigste) Politiker aus unterschiedlichen Gründen zurückgetreten. Da gab es Schrott-Immobilien-, Dienstwagen-, Unterhalts- oder Hauskreditaffären. Selten erfolgten Rücktritte schnell, ohne öffentlichen Druck schon gar nicht.
Die sog. Verwandten-Affäre wird sich da einreihen, ein Rücktritt der bayerischen Staatsregierung, zumindest deren CSU-Mitglieder wäre nur konsequent.
Das wäre der Super-Gau für die CDU-Schwesterpartei und für Angela Merkel. Deshalb werden sie an ihren Sesseln kleben, bis es nicht mehr geht.
Ob ihnen der öffentliche Druck auch in diesem Fall gewiss ist oder die Medien ob der möglichen schweren Folgen für die Bundespolitik dies in der Schweigespirale verschwinden lassen wird sich zeigen.
Lange herrschte Verwirrung, ob er oder ob er nicht.
Ob was?
Ob der gescheiterte SPD-Landratskandidat und derzeitige Ludwigsfelder Bürgermeister Frank Gerhard den von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Korruption beantragten Strafbefehl über ordentliche 25.000,-- € akzeptiert, den wegen der Annahme einer Einladung eines pogtentiellen Investors "kassiert" hat. Lange hatte er sich diesbezüglich geziert, klar eine Annahme ist mit einer Vorstrafe verbunden, dies macht sich in Wahlkampfzeiten nicht gut, wenn man die nächste Stufe der Karriereleiter erklimmen will.
Übereinstimmenden Pressemeldungen zufolge hat es Gerhard getan und den Strafbefehl akzeptiert, der Wahlkampf ist vorbei und gegen die Strafe vor Gericht vorgehen kostet Zeit, Geld und Nerven und bringt unter Umständen noch andere Dinge zu Tage, die man besser in der Versenkung verschwinden lässt.
Apropos Geld. Ob Gerhard die hohe Geldstrafe aus seiner eigenen Tasche bezahlen muss scheint noch nicht klar. Es gibt eine sogenannte "Bürgermeister-Versicherung", die möglicherweise deratige "Risiken" abdeckt und einspringt. Ob dem so ist oder nicht wird sicherlich in den nächsten Tagen zu lesen sein.
Welche Konsequenzen dies für sein Amt in Ludwigsfelde hätte, ist noch unklar schreibt die MAZ/Zossener Rundschau in ihrer heutigen Ausgabe.
Was bitteschön ist daran unklar?
Frank Gerhard hatte in Sachen Strafbefehl gegen Peer Giesecke klar Stellung bezogen und eine Verurteilung als"nicht mit dem Amt vertretbar" bezeichnet.
Wo also liegt ein Unterschied? Ob man als Landrat oder als Bürgermeister einen Strafbefehl akzeptiert ist letztlich egal, auf die Folgen kommt es an! In beiden Fällen ist eine Vorstrafe damit verbunden.
Wer als SPD-Unterbezirksvorsitzender, der Gerhard nun auch noch ist, die Latte derart hoch legt, kann sich nicht unter drunter weg schummeln.
Insofern ist die Sache eindeutig. Hat Gerhard den Strafbefehl akzeptiert und ist somit vorbestraft ist dies mit dem öffentlichen Amt unvereinbar und sein Rücktritt die notwendige Konsequenz!
Die Gemeinde hat zum Parkhaus am Bahnhof Blankenfelde ein Gutachten beauftragt, um herauszufinden ob es Mängel bei Planung und Bauausführung gegeben hat.
Eigentlich war es einmal für Ende Februar avisiert, dann wurde es wegen eines erforderlichen Vor-Ort-Termins auf die 15. KW (8.-14. April) verschoben.
Heute ist der 30. April und noch immer ist weder bekannt, wann das Gutachten vorgelegt wird oder ob es schon vor liegt!
Herr Sonntag, wann gedenken Sie nun endlich einmal die Gemeindevertreter/innen und die Öffentlichkeit zu informieren oder gibt es etwas brisantes zu verschweigen?
Die Korruptionsaffäre um den Rathaus-Neubau ist noch nicht ausgestanden
- noch immer ist nicht klar ob jemand und wenn ja wer aus unserer Gemeinde die Hände bei den millionenschweren Aufträgen aufgehalten hat - da schaffen Baier & seine politische Gefolgsleute Fakten.
Es ist unbestritten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit Jahren in unzumutbaren Räumlichkeiten ihre Arbeit verrichten müssen. Verantwortlich dafür ist kein geringerer als „Bürgermeister“ Ortwin Baier höchst selbst. Er hat den Rathaus-Neubau vergeigt, da beisst die Maus keinen Faden ab.
Noch im Dezember 2011 verbreitete Baier´s Verwaltung in Kenntnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen Optimismus. In einer Beschlussvorlage wurde trotzig formuliert „…Die Gemeindevertretung hält auf der Grundlage des Beschlusses über den Zeitplan für das Projekt Rathaus-Neubau vom 26.03.2009…grundsätzlich an der Fortführung an der Fortführung des Projektes Rathaus-Neubau fest…“
Nun sieht es offenbar ganz anders aus. „Derzeit ist weder bekannt wann mit einem Abschluss des Verfahrens zu rechnen ist noch wie ein Neustart des Vorhabens erfolgen kann…“ heisst es nun kleinlaut.
Da die Berufsgenossenschaft offenbar nicht länger bereit ist, den unhaltbaren Zustand weitere Jahre zu dulden, muss nun gehandelt werden.
Nicht kleckern sondern klotzen bleibt Baiers Devise in der zwischenzeitlich mehr als kniffligen Rathaus-Angelegenheit. Eine staatliche Repräsentanz sollte für 10 Millionen € gebaut werden, nun wird sie eben angemietet, in Mahlow am Ende der Ibsenstr. kurz vor der B96.
Als ganz normaler Vermietungsvorgang wurde die Beschlussvorlage von Gemeindevorsteher Gerhard Kalinka eingeordnet, eigentlich ein Geschäft der sog. laufenden Verwaltung.
Wenn dem so wäre stellt sich die Frage, warum wurde die Gemeindevertretung überhaupt damit befasst? Die Antwort ist so einfach wie traurig:
Die Anmietung wurde notwendig, weil der Neubau trotz jahrelanger Debatten schlichtweg versemmelt wurde und wegen der noch immer laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen holt man sich zu diesem nicht unumstrittenen Anmietungsvorgang sicherheitshalber die Zustimmung der Mehrheit der Gemeindevertretung. Die hatte schon einmal, unbedarft wie deren meisten Mitglieder sind, Zustimmung erteilt, damals zu einem anrüchigen Beratervertrag. 21 Mitglieder sollen aus diesem Kreis nun von der Staatsanwaltschaft zeugenschaftlich angehört werden, gegen einige wird sogar ermittelt.
Nichts gelernt muss man wohl feststellen, denn nun wurden für den ominösen Mietvertrag auch wieder die Hände gehoben. Kritische Nachfragen dazu? Fehlanzeige!
Nachdem schon 2 Millionen € verballert wurden müssen nun noch Hunderttausende von Euro aus der Gemeindekasse aufgewendet werden, weil „Bürgermeister“ Baier in 10 Jahren nicht in der Lage war und ist, einen unter Kostengesichtspunkten akzeptablen, dem Zweck entsprechenden und dazu noch optisch ansprechenden Verwaltungssitz zu schaffen.
Geld ist im Haushalt zur Genüge dafür vorhanden, wir wissen gar nicht wohin mit der Kohle!
Die zur Abstimmung gestellte Vorlage war wie so oft mangelhaft.
Wichtige Fragen blieben offen:
- Die Verkehrsanbindung
Das weiß die Verwaltung nicht! Wie bitte? Ist es nicht eine der wichtigen Überlegungen bei der Suche nach einem neuen Verwaltungsstandort, dass es eine gute Anbindung auch an die öffentliche Verkehrsanbindung wie Bus und Bahn gibt?
- Schallschutz
In Anbetracht des nahegelegenen BER nicht ganz unwichtig, oder? Gibt es derzeit nicht! Wer rüstet das Gebäude auf wessen Kosten später nach? Bislang ungeklärt…
- Parkplätze
Die angemieteten gehen wohl mehr oder weniger für das Personal drauf, die Bürger sollen eben zusehen, wo sie ihr Fahrzeug abstellen, bei dem gelben Hundenetto ist ja genügend Stellfläche vorhanden…
Baier kann seinen Dienstwagen aber zukünftig zu jeder Jahreszeit in der Tiefgarage trocken und diskret abstellen, das ist wichtig!
- Kosten für den Umzug oder für Umbauarbeiten?
Nicht ausgewiesen, Geld dafür ist aber im Haushalt vorhanden, im Übrigen bezieht sich Vorlage auf die Anmietung, muss da gar nicht drinstehen!
- Miethöhe
Auf der Internetseite des Vermieters sind deutlich geringere Preise/qm angegeben als die Verwaltung bereit ist zu zahlen. Klar, die Website ist überholt, seit Jahren nicht aktualisiert. Ein Vermieter, der mit alten Mietkonditionen wirbt? Sehr seltsam.
- Verwaltungstrakt Moselstr.
Bisher sitzt der Kommunalservice in Räumen der WOBAB in der Moselstr.
Der soll nun marode sein! Dach, Dachrinnen, Heizung und Sanitäranlagen, so wird einfach ´mal in den Raum geworfen, müssten erneuert werden, lohnt sich aber nicht mehr.
Klar, Frau Dzikowski möchte mit in die Repräsentanz…
- Neues von den Anwälten
Heute wollen die Anwälte der Gemeinde und den Fraktionsvorsitzenden neue
Erkenntnisse miteilen, die sich in Bezug auf den Rathaus-Neubau in den letzten Wochen ergeben haben. Inwieweit sich diese auf die beabsichtigte Anmietung neuer Flächen auswirken und/oder berücksichtigt werden sollten oder gar müssen, darauf ging die Verwaltung auf Nachfrage gar nicht ein.
Alles in allem wieder einmal eine sehr fragwürdige Vorlage, die in Windeseile durch die GV gepeitscht wurde. Klar, es stehen noch andere Mitbewerber in den Startlöchern die ausgerechnet dort, in der gemeindeeigenen Walachei, Hunderte Quadratmeter anmieten wollen. Schon ´mal den Vermieter gesehen, der sich einen Mieter der öffentlichen Hand (pünktliche Mietzahlungen zu
100 % garantiert!) entgehen lässt? Ich nicht!
Wer die gegenwärtigen Arbeitsbedingungen im Verwaltungsgebäude kennt weiss, dass im Interesse der Beschäftigten dringend eine Lösung gefunden werden muss, so kann man nicht weitere 10 Jahre arbeiten.
Warum in einer Tischvorlage dann aber noch der Hinweis gegeben werden musste „…Die Besucher/innen (des Bürgermeister) sind dazu genötigt, auf dem Flur zu warten und ihre Garderobe entweder über ihren Stuhl am Beratungstisch des Bürgermeisterbüros oder auf einem Stuhl im 6 qm großen Sekretariat abzulegen…“ erschliesst sich einem nicht.
Ab Juli bieten die neuen Büro´s die Chance, dass Baier bessere Arbeit abliefert, als in den letzten 10 Jahren, 131 schon vollmöbilierte Quadratmeter für den Bürgermeisterbereich sollten dafür eine guten Grundlage bieten.
Da sollte auch für Baier´s Garderobenhaken ausreichend Platz sein, oder?
Kennen Sie auch den Spruch „Nichts ist so dauerhaft wie ein Provisorium“?
Warten wir´s ´mal ab, wie lange diese „Übergangslösung“ eine ist.
BLANKENFELDE - Der Bürgermeister der vom künftigen Großflughafen meistbetroffenen Gemeinde Blankenfelde-Mahlow ist erleichtert. Auf Drängen von Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck beschloss der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft am Donnerstag, die Klage gegen das vom Oberverwaltungsgericht beauflagte strenge Lärmschutzziel zurückzuziehen. Bürgermeister Ortwin Baier (SPD): „Ich möchte der Landesregierung danken. Aus meiner Sicht ist nun ein gangbarer Kompromiss erreicht. Endlich wurde die Blockadepolitik überwunden. Wenn sich der Aufsichtsrat nun noch zu einem Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr durchringt, kann man in Zukunft gutnachbarschaftlich mit dem Flughafen zusammenarbeiten.“ Das Oberverwaltungsgericht hatte in einer einstweiligen Anordnung festgelegt, dass im Rauminneren normale Gespräche (55 Dezibel) tagsüber nie von Fluglärm übertönt werden dürfen. Der Flughafen wollte erreichen, dass der Schallpegel von 55 Dezibel bis zu sechsmal täglich überschritten werden darf. Das ist jetzt vom Tisch. Stattdessen soll ein Durchschnittswert von 0,49 Überschreitungen pro Tag gelten. (gs)
Der BVBB e.V. war gestern zu 100 % mit seiner Klage vor dem Oberverwaltungsgericht erfolgreich!
Das bedeutet für die Betroffenen dass sie so gegen Fluglärm zu schützen sind, wie es im Planfeststellungsantrag verpflichtend vorgesehen ist.
Lesen Sie nachfolgend die Pressemeldung des OVG zu dem Urteil und die erste Stellungnahme des BVBB e.V. dazu
BVBB-Presseinfo vom Donnerstag, 25. April 2013 |
BVBB : Platzeck (SPD) muss endlich zurücktreten
Nachdem die Anwohner um Schönefeld seit Jahren erleben mussten, wie sie von Regierung, Genehmigungsbehörde und Flughafengesellschaft systematisch belogen und betrogen wurden, wurde heute den
Bürgern wieder ein Stück Vertrauen in den Rechtstaat zurückgegeben.
Das Gericht hat deutlich gemacht, dass der Staat in Personalunion als Unternehmer und Genehmigungsbehörde nicht das Recht nach eigenem Vorteil verbiegen und brechen kann.
Somit hat das OVG auch den Vorwurf gegenüber Genehmigungsbehörde und Flughafengesellschaft des Betruges und der Lüge vollauf bestätigt.
Für beide trägt Ministerpräsident Platzeck die Verantwortung.
Heute hat sich gezeigt, dass sein Wort und damit das seiner Regierung ohne Wert ist, seine Politik auf Lüge und Betrug des Bürgers beruht, er eine unheilige Allianz von Politik und Kapital
verwaltet.
BVBB-Vorsitzender Matthias Stefke fordert: "Platzeck muss endlich den Weg für einen Neuanfang in Landes- und Flughafenpolitik frei machen."
Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
030-37301941
Pressemitteilung
Berlin, den 25.04.2013
Das Oberverwaltungsgericht hat heute das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg im Hauptsacheverfahren verpflichtet, durch geeignete aufsichtsrechtliche Maßnahmen
darauf hinzuwirken, dass die Vorhabenträgerin des Flughafens Berlin Brandenburg das im Planfeststellungsbeschluss für den Tagzeitraum vorgesehene Schallschutzprogramm umsetzt. Dabei hat der
zuständige 11. Senat entschieden, dass die Lärmschutzauflage für den Tag so zu verstehen ist, dass rechnerisch keine Überschreitung des Maximalpegels von 55 dB(A) erlaubt ist.
Die Kläger sind Eigentümer von Grundstücken im näheren Umfeld des neuen Flughafens Berlin Brandenburg. Sie haben einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich bzw. Einbau von Schallschutzmaßnahmen
für den Tagzeitraum, die sicherstellen, dass im Rauminnern bei geschlossenen Fenstern höhere A-bewertete Maximalpegel als 55 dB(A) in den sechs verkehrsreichsten Monaten rechnerisch insgesamt
weniger als einmal auftreten. Der von der Vorhabenträgerin bislang angebotene Schallschutz bleibt hinter diesem allein maßgeblichen Schutzziel zurück und ist daher
unzureichend. Er beruht auf der unzutreffenden Annahme, dass der Maximalpegel von 55 dB(A) im Rauminnern pro Durchschnittstag der sechs verkehrsreichsten Monate weniger als 0,5 Mal überschritten
werden darf. Damit hat die Vorhabenträgerin die planfestgestellten Schutzauflagen systematisch verfehlt.
Soweit das Ministerium in Umsetzung des in einem Eilverfahren ergangenen Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2012 (vgl. dazu Pressemitteilung 13/12 vom 15. Juni 2012) bereits
aufsichtsrechtlich gegenüber der Vorhabenträgerin eingeschritten ist, bleibt dies hinter den planfestgestellten Schutzzielen zurück. Die hierzu erlassenen
Vollzugshinweise, die die Vorhabenträgerin akzeptiert hat, hätten zur Folge, dass in den sechs verkehrsreichsten Monaten bis zu 89 Überschreitungen des Maximalpegels von 55 dB(A) zulässig wären.
Dies ist nach Auffassung des 11. Senats mit dem Planfeststellungsbeschluss nicht vereinbar.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.
Urteile vom 25. April 2013 - OVG 11 A 7.13, 14.13, 15.13 und 19.13 -.
Die Fraktionen BürgerBündnis Blankenfelde-Mahlow und BVBB-WG laden alle kommunal- und landespolitisch interessierten Einwohner zur Bürgerversammlung am 28.04.2013 um 10 Uhr ins Bürgerhaus Dahlewitz. Im offenen Dialog sollen Wege zur stärkeren Bürgerbeteiligung besprochen werden, gemeinsam mit parteilosen Mandatsträgern aus TF und LDS. Dabei wird ein Schwerpunkt auf die Aktivierung des bürgerschaftlichen Potenzials der Menschen in Blankenfelde-Mahlow gesetzt. Mit Blick auf die Kommunalwahl 2014 wird der Landesvorsitzende der Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freie Wähler, Péter Vida, über die Möglichkeiten der Vernetzung und gegenseitigen Unterstützung der zahlreichen lokalen Wählergruppen sprechen und umfangreich Fragen zu kommunalpolitischen Themen beantworten. Ziel der Veranstaltung ist die Stärkung des Zusammenhalts der parteilosen Bürgerinnen und Bürger in ihrem Einsatz für eine transparente und ehrliche Politik vor Ort.
Für die zahlreichen Glückwünsche anlässlich meiner Wahl zum Vorsitzenden des BVBB e.V. aus meiner Heimatgemeinde Blankenfelde-Mahlow, dem übrigen Brandenburg als auch aus Berlin
bedanke ich mich auf diesem Wege bei allen sehr herzlich.
Der BVBB wird unter meiner Verantwortung seinen bisherigen Kurs fortsetzen, um den unmenschlichen Standort für den BER in Schönefeld perspektivisch zu verhindern, da es mit ihm keine lebenswerte
Zukunft in den Anliegergemeinden gibt.
Immer mehr Bürgerinitiativen schließen sich dieser Erkenntnis an, weshalb der Druck in diese Richtung auf die Verantwortlichen zunehmen wird.
"Gemeinsam sind wir stark"!
In diesem Sinne grüße ich Sie alle.
Ihr
Matthias Stefke
Wie der RBB unter Berufung auf den "Tagesspiegel" vermeldet hat es in den 90er-Jahren eine geheime Übereinkunft des damaligen Ministerpräsidenten Manfred Stolpe und des damaligen Regierenden Bürgermeisters von Berlin Eberhard Diepgen gegeben, derzufolge in Sperenberg der Flughafen für die Hauptstadtregion gebaut werden sollte, welches auch dem Ergebnis des sog. Raumordnungsverfahrens entsprochen hätte.
Wie Stolpe dem "Tagesspiegel" gegenüber bestätigt haben soll, wäre diese Übereinkunft jedoch wegen der gescheiterten Länderfusion nicht realisiert worden.
Nun muss man sich in Erinnerung rufen, weshalb die Länderfusion nicht gelungen ist.
Vor der Volksabstimmung, die am 5. Mai 1996 in beiden Ländern stattfand, zog der damalige CDU-Fraktionsvorsitzende im Berliner Abgeordnetenhaus, Klaus Landowsky durch die Lande und kündigte an, im Falle der Fusion die sozialistischen Wärmestuben (in Brandenburg) auszufegen.
Politische Beobachter führten vor allem diese Ressentiments ggü. den Brandenburgern als Grund für den gescheiterten Volksentscheid an, weil die Märker nicht nur das Quorum verfehlten sondern sich mehrheitlich gegen die Fusion aussprachen.
Wäre also die Fusion geglückt, vorausgesetzt es hat die Absprache zwiwchen Stolpe und Diepgen gegeben, hätte das unglaubliche Desaster rund um den BER in Schönefeld wohlmöglich verhindert werden können.
Klaus Landowsky wird für vieles in Berlin verantwortlich gemacht, was schief ging und letztlich auch zum Rücktritt seines Freundes Eberhard Diepgen führte, wie z.B. den sog. Bankenskandal.
Nun könnte in ihm auch ein Buhmann gefunden worden sein, warum der BER nicht in Sperenberg sondern am völlig falschen Standort in Schönefelde gebaut wurde!
Im Rahmen der gestrigen Anhörung im BER-Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat der Leiter der Brandenburger Anhörungsbehörde Joachim Leyerle mitgeteilt, dass er im Dezember 2001 von Bretschneider, im Zusammenhang mit dem Anhörungsbericht zum Planfeststellungsbeschluss für den BER, unter Druck gesetzt wurde.
Leyerle zufolge wurde ihm auch ein beruflicher Aufstieg in diesem Zusammenhang nur für eine "Gegenleistung" in Aussicht gestellt.
Die Aussagen Leyerles offenbaren ein seltsames und inakzeptables Verständnis vom Dienst- und Treueverhältnis von Beamten bei Staatssekretär Bretschneider und lassen Zweifel aufkommen, ob es im
Anhörungsverfahren und bei der Abfassung des (erg.) Planfeststellungsbeschlusses nach Recht und Gesetz zugegangen ist.
Bretschneider ist nach Auffassung des BVBB auch deshalb nicht länger im Range eines Staatssekretärs haltbar, weil er nun in der Staatskanzlei als Leiter einer BER-Projektgruppe dem Regierungschef
direkt unterstellt ist.
"Ministerpräsident Platzeck muss durch eine Entlassung Bretschneiders klarstellen, dass die Beschäftigten in der Brandenburger Verwaltung nach Recht und Gesetz und nicht auf der Grundlage von
willkürlichen Vorgaben von politischen Beamten entscheiden", so der gestern gewählte neue Vereinsvorsitzende Matthias Stefke.
Am 19.04.2013 führte der BVBB seine turnusmäßige Jahreshauptversammlung traditionsgemäß in Rotberg durch.
Auf der Tagesordnung der Delegiertenkonferenz standen die Rechenschaftslegung und Entlastung des alten bzw. amtierenden sowie die Wahl des neuen Vorstands.
Durch die Delegierten wurde im Wesentlichen der seit März 2012 amtierende Vorstand in geheimer Wahl bestätigt. Zum neuen Vorsitzenden des Vereins wurde Matthias Stefke (Blankenfelde) gewählt. Der 49-jährige ist seit Oktober 2000 Mitglied des BVBB und bereits seit Februar 2005 Mitglied des Vorstandes. In Blankenfelde-Mahlow leitet er seit 2008 den Flughafenausschuss der Gemeindevertretung.
Stellvertretende Vorsitzende wurden Gernut Franke (Schulzendorf) und Marcus Friedrich (Blankenfelde). In seiner langjährigen Funktion als Schatzmeister wurde Hans-Joachim Stefke (Berlin-Neukölln) wiedergewählt. Als Beisitzer wurden Gerrit Schrader (Blankenfelde), Dr. Philip Zeschmann (Schöneiche) und Klaus Dierke (Eichwalde) in ihrer Funktion bestätigt. Neugewählte Beisitzer sind Dagmar Märker (Berlin-Karolinenhof) und Prof. Dr. David Kramer (Zeuthen). Alle Delegierten sprachen in offener Wahl den Kassenprüfern Anke Schneider und Werner Szafranski ihr Vertrauen aus.
Matthias Stefke erklärte vor den Delegierten aus den verschiedenen Brandenburger und Berliner Ortsgruppen, dass der BVBB auch weiterhin eine starke Stimme im Kampf gegen den falschen
BER-Standort Schönefeld und der Interessenvertreter aller Betroffenen sein werde. Die Politik habe mit einem anhaltenden und schonungslosen Widerstand zu rechnen. Er betonte, dass er als
Vorsitzender einer Bürgerinitiative daran mitwirken wolle, dass diejenigen zur politischen, erforderlichenfalls auch zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen werden, denen dieses Desaster
„BER“ zu „verdanken“ ist. "Wowereit und Platzeck dürfen nicht im Amt bleiben, wie sehr sie auch immer versuchen, an ihren Sesseln zu kleben!"
Der BVBB wird seinen beharrlichen Widerstand gegen den unmenschlichen und zukunftslosen BER am Standort Schönefeld in engem Bündnis mit allen Bürgerinitiativen in Brandenburg und im Süden
Berlins so lange fortsetzen, bis die politische Einsicht gegeben ist, dass es einen zukunfts- und entwicklungsfähigen Flughafen nur an einem verträglichen Standort geben kann und die
Anregungen des BVBB-Nachnutzungskonzeptes „Zentralflughafen für Deutschland“ umgesetzt werden.
Zunächst jedoch gelte es, den vorsätzlichen Schallschutzbetrug, den die Platzeckmannschaft seit 2008 betrieben hat, aufzudecken und dem Planfeststellungsbeschluss diesbezüglich Geltung zu
verschaffen.
Die Schutzgemeinschaft Umlandgemeinden Flughafen Schönefeld e. V. (Schutzgemeinschaft), der Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) und der Verein zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs e.V. (VUV) sind über neue, erst kürzlich durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MIL) auf Anforderung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vorgelegte Akten überrascht und empört. Das MIL hat im Rahmen der Klageverfahren zur Durchsetzung des Tag-Schutzzieles „0 x 55 dB(A)“ dem Gericht Akten überlassen, die ein höchst fragwürdiges Bild von den angeblichen Bemühungen der Behörde zur Durchsetzung des planfestgestellten Schallschutzzieles zeichnen.
So findet sich unter anderem ein Protokoll über ein Gespräch vom 20.11.2008 zum Thema „Tag-Schutzregelung“, an dem sowohl Vertreter der künftigen Flughafenbetreiberin Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (damals FBS, heute FBB) als auch des MIL teilgenommen haben. Ausweislich des Protokolls hat die FBB dem MIL mitgeteilt, dass sie den Planfeststellungsbeschluss nicht so verstehen möchte, dass keine Maximalpegel über 55 dB(A) in den Innenräumen auftreten dürfen. Vielmehr wurde erklärt, das Schallschutzziel „keine Maximalpegel über 55 dB(A)“ mit der Berechnungsformel 16 x 55 dB(A) vollziehen zu wollen. Bei Zugrundelegung dieses Schutzziels würden sich nur Kosten in Höhe von ca. 139 Mio. € für das Schallschutzprogramm ergeben, nur diese Kosten habe die Vorhabenträgerin für ihre bisherige Kostenkalkulation herangezogen.
Dem Protokoll lassen sich Prognosen der voraussichtlichen Mehrkosten des in Wahrheit planfestgestellten Schallschutzzieles entnehmen, schon für die Berechnung eines Schutzzieles „1 x 55 dB(A)“ werden z.B. Mehrkosten in Höhe von 200 Millionen € angegeben. Um diese Mehrkosten zu vermeiden, wurden seitens der FBB mehrere Handlungsmöglichkeiten vorgeschlagen, so unter anderem eine Neufestlegung des Tag-Schutzziels zulasten der Fluglärmbetroffenen im Rahmen des in 2008 noch laufenden Planergänzungsverfahrens, ein Bestreiten der Verbindlichkeit der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.3.2006 oder eine schriftliche Bestätigung der Planfeststellungsbehörde, dass das Tag-Schutzziel im Sinne der Interpretation der FBB zu verstehen sei. Zur Reaktion des MIL heißt es in dem Protokoll:
„Eine verbindliche Zusage über die weitere Vorgehensweise wurde seitens der Planfeststellungsbehörde nicht getroffen. Es wurde ferner vereinbart, dass die Planfeststellungsbehörde die Sach- und Rechtslage auf Basis der durchgeführten Gespräche und der Berechnung von Herrn Dr. Isermann prüft.
Entsprechend einer vorläufigen Auswertung der Gespräche kündigte Herr Bayr in der Besprechung an, dass die Planfeststellungsbehörde keinen Anlass sieht, von der Regelung im Planfeststellungsbeschluss abzuweichen. Der FBS waren die Auflagen zum Tag-Schutz bekannt. Hiergegen hat sie nicht geklagt. Insofern besteht auch kein Bedarf, unter Heranziehung der Neufassung des FluLärmG die Regelung aufzuheben und gegebenenfalls eine Verschlechterung des passiven Lärmschutzes für die Betroffenen in Kauf zu nehmen. Im Gegenteil kann mit dem Argument der Kostenreduzierung für die FBS nicht der Lärmschutz der Betroffenen ausgehebelt werden. Im Hinblick auf die letzte Alternative sieht die Planfeststellungsbehörde aufgrund der bestandskräftigen Regelung des Planfeststellungsbeschlusses zum gegenwärtigen Zeitpunkt ebenfalls keine Veranlassung, eine schriftliche Bestätigung über die hier strittige inhaltliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses abzugeben.“
Bürgermeister Carl Ahlgrimm, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft, die zwei ihrer Mitgliedsgemeinden bei deren durch die Kanzlei Siebeck Hofmann Voßen und Kollegen (München) vertretenen Klage
gegen die Verschlechterung des Tag-Schutzzieles durch das MIL unterstützt, ist angesichts der neuen Erkenntnisse empört:
„Die erst jetzt in den Klageverfahren offen gelegten Akten des MIL belegen zweifelsfrei, dass sowohl der Planfeststellungsbehörde als auch der Flughafenbetreiberin bereits seit 2008 bekannt
war, dass der Planfeststellungsbeschluss für das Tagschutzgebiet fordert, dass die Schallschutzvorrichtungen eine Abwehr von Maximalpegeln über 55 dB(A) zu gewährleisten haben. Die
Flughafenbetreiberin hat dem MIL unumwunden mitgeteilt, dass sie dieses Schutzziel nicht gewährleisten wird. Das MIL hat zwar eine Änderung des planfestgestellten Schutzziels abgelehnt und auf
dessen Bestandskraft verwiesen, in der Folgezeit aber nicht für eine rechtskonforme Umsetzung des Schallschutzprogramms durch die FBB Sorge getragen. Letztlich hat die Behörde durch ihr
zögerliches Verhalten einen rechtswidrigen Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses jedenfalls nicht wirksam unterbunden und hierdurch sinnlose Kosten für den Steuerzahler und völlig unnötigen
Aufwand für die Schallschutzberechtigten verursacht.“
Der BVBB, der Einzelklagen gegen die neue Tag-Schutzregelung, vertreten durch die Kanzlei Grawert und Partner (Berlin) unterstützt, kritisiert scharf das Verhalten des MIL gegenüber den
Betroffenen. Der amtierende Vorsitzende Hans-Joachim Stefke erklärt:
„Allen Beteiligten war offensichtlich schon damals klar, dass das Tag-Schutzziel so wie es im Planfeststellungsantrag formuliert und mit dem Planfeststellungsbeschluss festgelegt wurde,
umgesetzt werden muss. Trotzdem hat die FBB einfach so getan, als ob es eine Festlegung „keine Maximalpegel über 55 dB(A)“ nicht gäbe und über 10.000 Kostenerstattungsvereinbarungen mit
einem völlig falschen Schallschutzziel und damit wertlosen Berechnungen erstellen und an die Bürger versenden lassen. Dem MIL war dies bekannt. Anhand der Akten ist zu vermuten, dass die
Beteiligten einfach gehofft haben, keiner würde merken, dass hier versucht wird, die Bürger um den ihnen zustehenden Schallschutz zu betrügen.“
Auch der VUV, der weitere Einzelklagen gegen die neue Tag-Schutzregelung (vertreten durch die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte Würzburg/Leipzig) vor allem durch sachverständige Hilfe unterstützt,
ist angesichts des aktenkundigen Verhaltens von Behörde und Flughafen entsetzt. Die Vorsitzende Christine Dorn bemerkt zu den Vorgängen:
"Die Genehmigungsbehörde war nachweislich über die Absicht der Flughafengesellschaft, durch geplante Grenzwertverletzungen des geltenden Tagschutzziels Kosten zu sparen, von Anfang an
informiert, hat aber nicht das Geringste dagegen unternommen! Nur zu berechtigte Kritik an der Umsetzung des Schallschutzprogrammes wurde als Querulantentum oder Kommunikationsproblem abgetan und
selbst nachdem das OVG im vergangenen Jahr die Rechtsauffassung der Betroffenen bestätigte, blieb der erhoffte Durchbruch leider aus: Am 21.6.2012 hatte Ministerpräsident Matthias
Platzeck in Teltow zwar noch zu Betroffenen gesagt: 'Wir haben ja jetzt eine Gerichtsentscheidung und wir werden uns daran halten!' Anhand der Akten ist nun aber
belegbar geworden, dass das MIL seit vergangenem Sommer gar nicht die Absicht hatte, den Beschluss des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 15.6.2012 auch wirklich umzusetzen."
Schutzgemeinschaft, BVBB und VUV sowie die beteiligten Rechtsanwaltskanzleien kooperieren eng miteinander, um das Anliegen der Bürger, das Tag-Schutzziel „keine Maximalpegel über 55 dB(A)“
durchzusetzen und fordern das MIL auf, zu seiner Erklärung aus dem Jahre 2008, wonach das planfestgestellte Schallschutzziel für den Tag bestandskräftig und deshalb einzuhalten ist, zu stehen und
endlich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dieses auch durchzusetzen.
Die mündliche Verhandlung über die Schallschutzklagen findet am 25. und 26. April 2013 vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg statt.
Carl Ahlgrimm Schutzgemeinschaft Umlandgemeinden Flughafen Schönefeld e.V.) |
Hans-Joachim Stefke BVBB e.V. |
Christine Dorn VUV e.V. |
Der Bürgerverein Brandenburg Berlin e.V. (BVBB) hat, neben der bereits seit Mai 2012 anhängigen Klage zum Schallschutz, beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) zwei weitere Klagen gegen Deutschlands größte Investruine, den Pleiteflughafen BER eingereicht.
Die erste Klage vom 19.03.2013 richtet sich gegen die unvollständige Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Ausbau des Flughafens Schönefeld. In einem
Vorabentscheidungsersuchen hat der Europäische Gerichtshofs (EuGH, Az.: C-420/11) erst kürzlich entschieden, dass auch Vermögensschäden vom Schutzzweck der UVP-Richtlinie erfasst werden.
Eine Untersuchung hingegen, welche die Wertminderung von Häusern und Grundstücken durch den vom BER ausgehenden Fluglärm ermittelt, hat es im Rahmen der Prüfung der Umweltverträglichkeit für den
BER nie gegeben.
Dass die Planfeststellung bereits abgeschlossen ist, ist dabei unerheblich. Wird nämlich bei einem gestuften Genehmigungsverfahren auf der dafür vorgesehenen Ebene die Prüfung der
Umweltverträglichkeit nur unvollständig durchgeführt, so müssen nach der Rechtsprechung des EuGH die nationalen Gerichte zur Sicherstellung der Wirksamkeit der Richtline notfalls dafür Sorge
tragen, dass die Prüfung in einem nachfolgenden Verfahrensschritt nachgeholt werden kann. Dafür kommt es auch nicht darauf an, ob auf der entsprechenden Prüfungsebene im Recht des einzelnen
Mitgliedsstaates überhaupt eine UVP vorgesehen ist.
Im Sinne des EuGH stellt die Festlegung der An- und Abflugverfahren für den BER eine Stufe des Iuftverkehrlichen „Genehmigungsverfahrens“ dar.
Mit der Klage vom 19.03.2012 will der BVBB gerichtlich feststellen lassen, ob die bisherige UVP
unvollständig und dadurch mangelhaft war. Ferner soll geprüft werden, ob Vermögensschäden in Form von Immobilienwertverlusten die auf den Flughafenausbau zurückzuführen sind, bei der
Flughafengesellschaft geltend gemacht werden können.
Heute nun wird eine weitere vom BVBB initiierte Klage eingereicht. Sie wurde erforderlich, weil der Leiter der Planfeststellungsbehörde im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des
Landes Brandenburg (MIL) nicht bereit ist, seine am 21. September 2011 vor dem Bundesverwaltungsgericht persönlich gemachten Zusagen einzuhalten. So erklärte Ministerialdirigent Bayr damals auf
Grundlage eines vom Gericht formulierten Vorschlags u.a.:
"Für die Zeit zwischen der Inbetriebnahme von BBI am 3. Juni 2012 und der Festsetzung der Schutz- und Entschädigungsgebiete ... ist sicherzustellen, dass das Lärmschutzkonzept des
Planfeststellungsbeschlusses in der geltenden Fassung umgesetzt wird."
Die Prozesserklärung wurde notwendig, weil bereits damals offensichtlich war, dass die der Planfeststellung zuvor zugrunde gelegten Flugrouten nur Fantasie-Gebilde der beteiligten Behörden waren.
Mit der vom MIL abgeforderten Prozesserklärung wollte das Gericht sicherstellen, dass Betroffene, die durch die wahren Flugrouten eine “Entlastung” erfahren, beim Schallschutz trotzdem nicht
schlechter gestellt würden. Weiter musste das MIL auch erklären, dass die von den echten Flugrouten Neu-Betroffenen den gleichen Schutz erhalten werden.
Von dieser Linie ist das MIL nun in seinen Vollzugshinweisen vom 13. Dezember 2012 abgerückt, in dem es im Widerspruch zur der eigenen Prozesserklärung dem Flughafen beschied, dass "bei der
Dimensionierung des baulichen Schallschutzes in den planfestgestellten Schutzgebieten von den derzeit per Rechtsverordnung ausgewiesenen Flugrouten auszugehen" ist.
In gleicher Weise ließ das MIL den BVBB mit Schreiben vom 11. März 2013 wissen, dass die Behörde es als sachgerecht empfinde, “die Dimensionierung des baulichen Schallschutzes auf der Grundlage
von Fluglärmbelastungen vorzunehmen, denen die vom BFA festgelegten Flugverfahren zugrunde liegen”.
Während sich das MIL bisher auf die tatenlose Duldung der rechtswidrigen Schallschutzpraxis des Flughafens beschränkte, scheint das SPD-geführte Ministerium jetzt offen dazu übergegangen zu sein, aktive Mithilfe bei dem Versuch zu leisten, die Anwohner weiter “über den Tisch ziehen zu wollen”. Das MIL ist damit eine Aufsichtsbehörde, der er es an der grundsätzlichen Bereitschaft mangelt, die Einhaltung des eigenen Planfeststellungsbeschlusses durchzusetzen. Stattdessen agiert die Behörde ganz offensichtlich als verlängerter Arm des Flughafens und seines Aufsichtsrats.
Nach Auffassung des BVBB erfolgt die Missachtung der Prozesserklärung im politischen Auftrag, um den Flughafen vor den ausufernden Kosten als Folge der falschen Standortwahl zu schützen.
Dazu passt dann auch, dass Platzeck (SPD) mehrfach erklärte, ihm sei das Wohl der Steuerzahler wichtiger, als das Elend der Opfer seiner verkorksten Flughafenpolitik. Übersetzt auf die Situation der Anwohner heißt das nichts anderes, als dass Platzeck der Behörde wohl freie Hand für alle Arten von Tricks gegeben hat, um den Schallschutzaufwand für den Flughafen so billig als irgend möglich zu machen.
Im September v.J. gab "Bürgermeister" Baier dem langjährigen und erfolgreichen Geschäftsführer der gemeindeeigenen Wohnungsbaugesellschaft WOBAB ohne stichhaltige Begründung den Laufpass.
Vermutet wird, dass dies im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre Rathaus-Neubau steht, in der Bachmann mit anderen zu einem wichtigen Zeugen geworden ist und die Baier nach Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen noch das Amt kosten könnte.
Das wäre dann der nächste politische Super-Gau für die SPD-Teltow-Fläming, nachdem der SPD-Landratskandidat Frank Gerhard ebenfalls wegen einer Korruptionsaffäre gescheitert ist und in der Folge die Sozialdemokraten ihre politische "Hochburg" an "Die Linke" abgeben mussten.
Dies darf jedoch kein Grund sein, einen hervorragenden Geschäftsführer vor die Tür zu setzen!
Deshalb starteten die Fraktionen BürgerBündnis Blankenfelde-Mahlow und die BVBB-WG nach gründlicher rechtlicher Prüfung im November v.J., das Bürgerbegehren "Pro Bachmann".
Im Januar d.J. verstarb völlig überraschend der Mit-Initiator des Bürgerbegehrens und Fraktionsvorsitzende vom BürgerBündnis Bernd Heimberger.
Dies war für Angehörige, Freunde und politische Weggefährten ein Schock und ist bis heute ein unglaublicher menschlicher Verlust und führte über lange Zeit auch zum Erliegen der Initiative.
Zudem wollten viele Bürger/innen nicht für das Bürgerbegehren "Pro Bachmann" unterschreiben, dafür jedoch für die Abwahl des Bürgermeisters. Dies war jedoch nicht Ziel und Absicht dieses Bürgerbegehrens.
Die Initiatoren räumen ein, dass das Bürgerbegehren nicht fristgerecht vor dem Ende des Vertrages von Thomas Bachmann am 31.3.13 das erforderliche Quorum (Unterschrift von
10 % der Einwohner/innen unserer Gemeinde) erreicht hat. Dennoch sind ca. 2.000 Unterschriften kein Grund sich zu schämen oder von einem Scheitern zu sprechen.
Ich bedaure dies gerade unter den o.g. tragischen Umständen und möchte mich an dieser Stelle im Namen meiner Fraktion erneut für die geleistete Arbeit von Thomas Bachmann bedanken. Sein erfolgreiches Wirken bleibt in den Wohnblöcken und den Bilanzen der WOBAB sichtbar bzw. nachvollziehbar, seine Menschlichkeit und soziale Kompetenz in Erinnerung der Mieter/innen und vieler Gemeindevertreter/innen. Jedenfalls derjenigen Abgeordneten, die nicht in offenkundig blinder Gefolgschaft zum Bürgermeister zugestimmt haben, dass Baier ihm den Stuhl vor die Tür stellen kann.
E r fehlt in der Gemeinde, wie auch in der WOBAB spürbar. Dennoch muss es kein Abschied für immer sein...
Lesen Sie nachfolgend die Pressemitteilung der Initiatoren zum Ausgang des Bürgerbegehrens.
Eine Wahlsiegerin die letztlich doch nicht gesiegt hat, ein Wahlverlierer der ja eigentlich schon vor der Wahl feststand.
Cornelia Wehlan holte 66,2 %, ihr Gegenkandidat von der SPD, Frank Gerhard landete abgeschlagen bei 33,8 %.
Auch wenn die linke Politikerin haushoch vor ihrem Mitbewerber lag, gewonnen hat sie trotzdem nicht.
Das liegt daran, dass Wehlan keine 15 % aller Stimmberechtigten von sich überzeugen konnte.
541 Stimmen haben dafür gefehlt, erst dann wäre sie Landrätin von Teltow-Fläming geworden.
Gerhard nahm zwar an der Stichwahl teil. Ihm dürfte aber schon vorher klar gewesen sein, dass das nichts wird. In den Wochen zuvor bestimmten Korruptionsvorwürfe zu seiner Person die Berichterstattung über die Landratswahl. Sein zögern, ob er einen Strafbefehl über gut 25.000,-- € nun akzeptiert oder es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen will dürfte sein Übriges dazu beigetragen haben.
Auch die Interpretation seines "Fehlers" im Zusammenhang mit Annahme einer Einladung eines Investors liessen Zweifel daran aufkommen, ob er der richtige Mann für die Position eines Landrates ist.
Das Wahlergebnis kommentierte er der MAZ zufolge dann auch mit den Worten
"Das ist der Tiefpunkt meiner Karriere".
Vorerst bleibt also alles beim Alten, Teltow-Fläming hat eine Übergangslandrätin und der Kreistag muss nun einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin des abgewählten Peer Giesecke bestimmen, zuvor wird die Stelle jedoch bundesweit ausgeschrieben.
Vielleicht gibt der Ausgang der Wahl den Parteien einmal zu denken, ob sie so weitermachen oder sich endlich einmal auf die Bürger/innen zubewegen, die sich längst nicht mehr alles bieten oder gar gefallen lassen.
gerade einmal bei 11 % gegen 13.00 Uhr lt. Kreiswahlleiterin
Frank Gerhard,
Am kommenden Sonntag ist Stichwahl für die Position des Landrates von Teltow-Fläming.
Um die Stimmen der Wähler/innen buhlen die Kandidatin der Linken, Cornelia Wehlan und SPD-Mann Frank Gerhard.
Letzterer ist wie er selbst sagte in den letzten Wochen durch ein Fegefeuer gegangen.
Ich habe mich bemüht, es mit zu entfachen. Warum?
Dazu habe ich auf dieser Homepage mehrere Beiträge veröffentlicht. In der Sache hat sich meine Meinung dazu nicht geändert. Verändert hat sich aber offenbar die Position von Frank Gerhard.
Klare Linie, klare Entscheidungen? – SPD-Landratskandidat Frank Gerhard ist offenbar der politische Kompass kaputt gegangen.
Zunächst war er bereit, einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft in Höhe von über 25.000,-- € zu akzeptieren, er wollte reinen Tisch machen vor der Landratswahl am 24. März.
Kurz vor dem Wahltermin äußerte er, sich dazu nocheinmal mit seinen Anwälten zu beraten.
Danach gab es Pressemeldungen, Interviews in dem berichtet wurde oder er selbst mitteilte nein, er bleibt dabei, er akzeptiert den Strafbefehl. Er hat einen Fehler gemacht, dafür steht er gerade und zahlt.
Vor wenigen Tagen nun wieder die Kehrtwende von Gerhard. In einem großen MAZ-Interview vom vergangenen Wochenende
bestätigte er, dass er den Strafbefehl annehmen wird bzw. liess es offen.
Also was denn nun, Herr Landratskandidat?
Erst ziehen Sie sich das Büßerhemd an und zeigen Reue, nun wollen sie das nicht sehr schicke Oberbekleidungsstück gegen die Boxhandschuhe tauschen und kämpfen?
Ganz ehrlich, als Wähler erwarte ich etwas mehr Entscheidungstreue von einem Politiker!
Mal Hüh, dann wieder Hott, wie soll das erst werden, sollten Sie tatsächlich Landrat werden?
Verwaltung und Kreistag können unter bzw. mit so einem wankelmütigen Charakter nicht arbeiten. Es bedarf da mehr Verlässlichkeit eines Entscheidungsträgers.
Ich fand Ihre Position nachvollziehbar und richtig, als sie die Annahme des Strafbefehls von Ex-Landrat Giesecke kommentierten: „Die Verurteilung ist mit dem Amt nicht vertretbar“
Das gilt nun auch für Sie, lieber Herr Gerhard. Das Sie so einen Schlingerkurs fahren, ob Sie den Strafbefehl nun annehmen oder nicht oder doch erst nach der Stichwahl macht die Sache doch nicht leichter. Weder für Sie noch für uns Wähler/innen.
Einen Schlingerkurs praktizierten Sie auch, als Sie ankündigten für den ersten Wahlgang anzutreten, weil die Stimmzettel bereits gedruckt waren und man dann die Kandidatur nicht mehr zurücknehmen könne. O.K., dass hätten Sie doch aber nun für die Stichwahl tun können, gerade bei dem desaströsen Ergebnis, zumindest für SPD-Verhältnisse in T-F.
Nicht nachvollziehbar ist auch, warum Sie nicht mehr für das Amt kandidieren wollen, wenn am kommenden Sonntag kein Ergebnis durch die Wähler/innen herbeigeführt wird.
Sind Sie dann weniger davon überzeugt, dass Sie der Richtige für das Amt sind, oder hat das mit der Stallorder der SPD-Unterbezirks Teltow-Fläming oder gar der Landes-SPD zu tun?
Will man Sie dann nicht mehr "bringen", aus Sorge, dass sich eine solche Wahl dann negativ auf die kommenden Kommunal- und Landtagswahlen auswirken könnte?
Ist ja auch richtig, denn logischerweise müsste man Sie dann auch mit den Stimmen der SPD-Kreistagsfraktion schon gleich wieder abwählen, wie bei Peer Giesecke auch, oder irre ich mich?
Ist mir eigentlich schnurz warum. Ich will Sie als Landrat verhindern und deshalb gehe ich n i c h t am Sonntag zur Wahl. Übrigens erst das 2. Mal seit ich 18 Jahre alt und wahlberechtigt bin, dass
1. Mal war bei der regulären Landratswahl am 24. März, auch wegen Ihnen.
Ich hoffe, dass ich durch meine Wahlenthaltung helfen kann die Wahlbeteiligung unter 15 % zu drücken und Sie dann Wort halten und sich nicht mehr bewerben, wenn die Stelle öffentlich ausgeschrieben und vom Kreistag bestimmt wird.
Eigentlich finde ich es ein wenig schade, denn ich hatte Sie schon als eine Art politischer Hoffnungsträger im Kreis und perspektivisch im Land unter den „Sozen“ gesehen.
Da aber bei Ihnen, wie Sie selbst zugeben, die Alarmglocken „versagten“ und ich nicht sicher bin, ob sie jemals wieder funktionieren werden muss ich Ihnen die Zustimmung versagen.
Gerade bei Ihnen, der vom Rechnungshof kommt, hätte ich wirklich mehr politisches Fingerspitzengefühl erwartet.
Sicher hatten Sie es bemerkt, dass es sich leider nur um einen April-Scherz handelte.
Aber wir arbeiten weiter daran, dass die beiden Herren ihr Amt aufgeben müssen!
RBBe-Online meldet Rücktritt von Matthias Platzeck und Klaus Wowereit
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16.00 Uhr Pressekonferenz im Roten Rathaus
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Ist die von Mehdorn eingeleitete Rückholaktion von BER-Generalplaner Meinhard von Gerkan für Sturz der Regierungschefs verantwortlich?
Im Zusammenhang mit den Korruptionsvorwürfen gegen den SPD-Landratskandidaten Frank Gerhard führte die Märkische Allgemeine mit dem Staatsanwalt Frank Winter von der zuständigen Schwerpunktsstaatsanwaltschaft ein Interview (s. unten).
Frank Winter wurde bspw. gefragt, warum sich die Korruptionsfälle in Teltow Fläming häufen?
Der Staatsanwalt antwortete darauf, dass es sich wohl um einen Domino-Effekt handelt:
„Wenn man anfängt zu ermitteln, ergibt das eine das andere“ wird er zitiert.
Eine Aussage, die aufhorchen lässt! In Blankenfelde-Mahlow wird nunmehr bereits im vierten Jahr im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre Rathaus-Neubau ermittelt.
Klar gibt es für die Staatsanwaltschaft angesichts von bis zu jährlich 200 neuer Anzeigen/Verfahren viel zu tun.
Dennoch fragen sich hiesige Beobachter, was im Zusammenhang mit den Ursprungs-Ermittlungen wohl so alles zu Tage getreten ist, dass das Verfahren so lange andauern lässt.
Mutmaßungen, dass es in Teltow-Fläming ein weitverzweigtes korruptes Netzwerk geben soll, erhalten dadurch neue Nahrung.
Also, an welchem Faden hat man in Blankenfelde-Mahlow gezogen, wodurch eine Masche anderswo heruntergefallen oder besser gesagt aufgefallen ist?
Noch stehen die Steine, sie wackeln aber schon bedenklich. Der Erste der umfällt reisst wie beim Domino-Day alle anderen mit. Spätestens dann werden auch Namen bekannt, die derzeit noch krampfhaft versucht werden unter der Decke zu halten.
Und dann beginnt auch das große Äufräumen!
In diesen Tagen bin ich oft in Gedanken bei dem bisherigen Landrat Peer Giesecke.
Er tut mir schon ein bischen leid, wie beschissen muss er sich fühlen?
Warum?
Na im Dezember vergangenen Jahres ist er nach über 20 Jahren im Amt auch mit den Stimmen seiner Genossen abgewählt worden. Alles wegen einer Lapalie! Vorteilsnahme im Amt eine Lapalie, fragen Sie? Ja, offenbar schon.
Warum?
Na wenn die SPD jetzt einen Kandidaten ins Rennen schickt, dem ebenfalls Vorteilsnahme im Amt zur Last gelegt wird, der dafür einen Strafbefehl akzeptieren will, der aber sogar um ein vielfaches höher ist als der, den Giesecke akzeptierte und damit gleichfalls vorbestraft wäre, dann muss man doch die Welt nicht mehr verstehen, oder?
Kann man denn unter diesen besonderen Umständen den Peer Giesecke nicht reaktivieren?
Allerorts werden Beamte aus dem vorzeitigen Ruhestand geholt, wenn sie gebraucht werden.
So alt ist er doch nun auch noch nicht mit seinen 62 Jahren.
Und vor allem ist er eingearbeitet, im Gegensatz zu den Anfängern Wehlan oder Gerhard. Außerdem hat er schon die Pensionsansprüche, die die beiden sich erst noch unter diesen politischen Zuständen mühsam erwerben müssten, da könnte man im auf Kante genähten Landeshaushalt schon ordentlich was sparen.
Und Giesecke war einer der zupackte und der sich nicht so weinerlich hatte wie Gerhard, der schon jetzt beim ersten Windstoss sprich Skandal die Hosen gestrichen voll hat und von Fehlern spricht. Was macht so einer erst nach
20 Jahren, nein der schafft´s doch gar nicht so lange auf dieser Position.
Giesecke hat´s einfach gemacht. Ja, er galt als Macher ganz ohne Frage. Erinnern wir uns, wie er den Dienstwagen-Skandal weggelächelt hat. Na gut, beim A 8 hat er noch gezuckt, als er dann aber wiedergewählt war hat er dann aber richtig zugelangt mit der 450-PS-S-Klasse. Mal´ehrlich, wären Sie auf die Idee mit dem Sitzriesen gekommen? Das war doch Mega-Klasse. So einen brauchen wir, wenn wir bspw. das Daimler-Werk in Ludwigsfelde halten wollen!
Wie, die bauen da nur Lastwagen?
Und der Mann hatte Herz, auch für den Ex seiner Frau. Wer von uns Kerlen würde sich denn noch um den ehemaligen Rivalen in Bezug auf eine scharfe Braut kümmern, die wir ihm ausgespannt haben? Keiner, w i r wären froh, wenn der ´ne Flocke macht und zwar schnell. Soziale Verantwortung nennt man das, kapiert!
Wer dann noch aus seinem Verfügungsfonds was abzweigt, bspw. für 45 Paar Turnschuhe für minderbemittelte Jugendliche in der sozialen Einrichtung, die seine Frau leitet(e), damit die ihren Schulabschluss schaffen, der hat das Herz nun wirklich auf dem rechten Fleck. Da bin ich ganz auf seiner Seite, um das hier ´mal klarzustellen.
Und zu Urlauben hat sich sogar der ehemalige Bundespräsident Wulff einladen lassen, da sollte man nun auch wirklich nicht kleinlich sein. Über Essenseinladungen reden wir doch schon gar nicht mehr in Deutschland! Bunga-Bunga-Party´s wie in Italien, klar die wären anrüchig, aber doch nicht so ein stinknormaler Brunch oder Lunch, selbst wenn es vorneweg noch ´ne Kerbelrahmsuppe gegeben haben sollte.
Wir wollen auch nicht vergessen, dass Peer Giesecke sich von seiner 1. Frau ganz normal getrennt hat, andere bringen sie gleich um. Der Mann weiss doch offenbar was sich gehört!
Ein Familienmensch scheint er im Übrigen auch zu sein, denn an die Seinen aus der SPD des Unterbezirks hatte e r noch immer gedacht, wenn Stellen zu besetzen waren oder sind die erst später in die Partei eingetreten, quasi aus Dankbarkeit?
Da geht jetzt auch das große Zittern los, kommt man als lumpiges Parteimitglied überhaupt noch rein in den öffentlichen Dienst, wenn so einer wie der Gerhard auf dem Sessel von Giesecke Platz nehmen sollte?
Der traut sich doch ab jetzt nischt mehr was sowas angeht, oder?
Also, auch hier wäre Kontinuität im Amt schon wichtig. Wer verteilt denn sonst noch Kandidatenflyer oder klettert nächstens bei Wind und Wetter 2,50 Meter hoch auf die Leiter, um dessen Plakate aufzuhängen?
Jetzt ´mal ehrlich, was spricht gegen den „Dicken“, wie seinerzeit auch Helmut Kohl liebevoll genannt wurde.
Wir sollten in Teltow-Fläming auch nicht päpstlicher als der Papst sein.
Um Gottes willen, was man aus dem Vatikan so hört…da sind wir mit Typen vom Format eines Giesecke wohl noch gut bedient.
Also, wenn ich mindestens 3 „Gefällt mir-Klicks“ für diesen Artikel erhalte, denke ich über eine Kampagne „Pro Giesecke – Wir wollen unseren guten alten Peer zurück“ nach.
P.S.
Über Risiken und Nebenwirkungen zu dieser Glosse fragen Sie bitte jeden aber nicht Ihren Arzt oder Apotheker.
Die SPD ist offenbar nicht mehr ganz bei Trost.
Am gestrigen Abend hat die SPD entschieden, an ihrem Landratskandidaten Frank Gerhard festzuhalten. Gerhard, dem Vorteilsnahme zur Last gelegt wird und der aufgrund von wiederholtem Fehlverhalten einen bombastischen Strafbefehl von über 25.000,-- € von der Staatsanwaltschaft in Neuruppin kassiert hat, soll „aus Respekt vor dem Auftrag des Wählers“ zur Stichwahl antreten.
Hallo, geht´s noch?
Respekt vor dem Auftrag des Wählers?
Haben die Genossen da etwas falsch verstanden oder wie?
Gerhard wurde in unmissverständlicher Weise von ebend diesen Wählern abgewatscht!
Er war vor Bekanntwerden der Affäre klarer Favorit, landete letztlich aber für SPD-Verhältnisse in Brandenburg im politischen Strassengraben.
Jeder kann das deuten wie er will, schlechtes Wetter, der Kreistag und Landrat ist zu weit weg und interessiert deshalb die Bürger nicht usw. usw.
Nein, die Wähler/innen sind nicht so dumm, wie sie von den Parteien gehalten werden. Sie haben die Schn…e offenbar gestrichen voll von Korruption und Misswirtschaft auf ihre Kosten.
Statt gegen die wachsende und gefährliche Politikverdrossenheit anzukämpfen verstärken die Sozi´s diese eher noch, in dem sie Gerhard nicht zurückziehen sondern ihm noch den Rücken stärken.
Frank Gerhard hatte es doch selbst richtig eingeschätzt, wenn er seinerzeit äußerte
„Die Verurteilung ist nicht mit dem Amt vertretbar.“ als Giesecke einen Strafbefehl akzeptierte.
Recht hat Gerhard auch wenn er im „Neuen Deutschland“ richtig zitiert wurde, dass „der idealtypische Landrat nicht vorbestraft ist“.
Was gilt denn nun?
Gerhard plakiert mit Slogans wie„klare Linien, klare Entscheidungen“ usw.
Für den Kandidaten wie auch seine Partei scheint selbst noch nicht klar zu sein, wofür er nun letztlich steht.
Gerhard erklärte Tage vor der Wahl, er werde den Strafbefehl akzeptieren, der rbb berichtete sogar davon, dass er das schon getan habe.
Am Wahltag äußerte Gerhard dem gleichen Sender gegenüber, er schaut sich das mit dem Strafbefehl nochmal mit seinen Anwälten zusammen an.
Die SPD Teltow-Fläming hat auch heute noch auf ihrer Homepage eine Pressemitteilung vom 18. März an vorderster Stelle stehen in der es u.a. heisst:
„Die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands der SPD im Landkreis Teltow-Fläming haben ihren Vorsitzenden, Bürgermeister von Ludwigsfelde und Kandidat seiner Partei zur Wahl des Landrates am 24.März, Frank Gerhard heute aufgefordert, seine Zustimmung zu einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Neuruppin zurückzuziehen und eine gerichtliche Klärung anzustreben. …“
Dürfte man von Kandidaten und Partei nun endlich einmal erfahren, wie der aktuelle Stand ist?
Hat Gerhard den Strafbefehl akzeptiert und ist dieser nun rechtskräftig oder nicht?
Hat die SPD Gerhard gestern auch dann den Rücken gestärkt, wenn er den Strafbefehl akzeptiert hat, dieser rechtskräftig ist und Gerhard damit als vorbestraft gilt und dies alles aus „Respekt vor dem Auftrag des Wählers“?
Was auf jeden Fall auf der SPD-Homepage stimmt ist der Slogan „Den Landkreis bewegen“.
Ja liebe Genossen, Ihr habt den Landkreis ordentlich bewegt oder sagen wir kräftig durchgeschüttelt und zwar so lange bis uns allen speihübel wurde.
Was sich die SPD am Beispiel von Gerhard im Landkreis wie auch im Land Brandenburg leistet ist ein Stück aus dem Tollhaus!
Nicht wenige behaupten seit geraumer Zeit, die SPD habe sich das Land zur Beute gemacht.
Fälle wie dieser nähren solche Behauptungen, statt sie zu entkräften.
Pressemeldungen zufolge wird die Brandenburger SPD heute nicht nur über den Ausgang der ersten Direktwahl des Landrates für Teltow-Fläming beraten.
Vielmehr soll es auch darum gehen, ob sie ihren Kandidaten, den Ludwigsfelder Bürgermeister Frank Gerhard für die Stichwahl zurückzieht bzw. ihn auffordert von sich aus aufzugeben.
Die SPD hatte gestern eine ihrer Hochburgen im Land verloren, pikanterweise ausgerechnet an den Koalitionspartner Die Linke. Ausschlaggebend dafür ist eine Korruptionsaffäre, in die ausgerechnet der verwickelt ist, der sich anschickte den wegen Korruption abgewählten langjährigen Landrat Peer Giesecke politisch zu beerben und der SPD den Posten zu erhalten.
"Die Linke"-Politikerin Cornelia Wehlan geht nun als Favoritin in die Stichwahl am 14. April.
Eigentlich hätte man sich auf die Landratswahl freuen sollen.
Es war nämlich die 1. Direktwahl eines Landrates in Teltow-Fläming überhaupt.
Eine Direktwahl bietet die Möglichkeit, dass die Bürger/innen durch ihre Stimmabgabe bestimmen können, wer den Landkreis, die größte kommunale Verwaltungseinheit, für 8 Jahre leitet. Bisher haben sich die Fraktionen im Kreistag den Kandidaten stets selbst ausgeguckt und gewählt.
In diesem Fall war es jedoch anders.
Die SPD hatte mit Frank Gerhard einen Kandidaten nominiert, der sich wenige Meter vor dem Ziel noch Ärger mit der Staatsanwaltschaft eingefangen hatte. Er kassierte einen Strafbefehl von über 25.000,-- € wegen Vorteilsnahme im Amt.
Gerhard wollte diesen erst reumütig akzeptieren und wäre in dem Fall dann vorbestraft. Heute erklärte er im rbb, dies nocheinmal mit seinen Anwälten prüfen zu wollen.
Klar, für die Stichwahl macht sich so eine Vorstrafe nicht so gut.
Wie auch immer, für die SPD ist Gerhard ein Klotz am Bein. Schon liess der SPD-Generalsekretär durchblicken, dass sich die Partei anders verhalten hätte, wenn die Ermittlungen oder gar der Strafbefehl bekannt geworden wären, bevor Gerhard nominiert worden ist. Seinerzeit reiste sogar der Herr Ministerpräsident nach Luckenwalde an, um den versammelten Mitgliedern doch den Herrn Bürgermeister anzuempfehlen.
Auch in der SPD würde man wohl aufatmen, wenn Gerhard nicht gewählt würde. Schließlich wurde dieser im "Neuen Deutschland" selbst mit den Worten zitiert, dass der idealtypische Landrat nicht vorbestraft ist.
Nun kann der Beschuldigte seine Kandidatur nicht mehr zurückziehen bzw. könnte schon, dass will aber selbst seine eigene Partei nicht. Der Generalsekretär gab die Linie vor, "Jetzt müssen wir da durch". Auf den Gedanken kommt in der Brandenburger SPD offenbar niemand, dass dies ein unübersehbares Zeichen von Demut und Respekt vor dem Wähler und dem Rechtsstaat wäre.
So bleibt wohl auch nur den Genossen zu hoffen, dass bei der Stichwahl das Quorum von 15 % Wahlbeteiligung nicht erreicht wird und dann wie in der Vergangenheit der Kreistag dann im September einen Landrat wählen muss.
Dann könnte sich auch noch ein anderer Bewerber aus den Reihen der Sozi´s bewerben, der unbescholten für diese traditionsreiche und ehemals stolze Partei auf dem Chefsessel von TF Platz nehmen kann.
So aber werden bereits Wortspiele für neue SPD-Wahlplakate bekannt.
Nicht
TF - die Nummer 1
sondern
TF - alles meins
wäre für diese Partei wohl passender, angesichts der Raffke´s, die für sie Mandate innehaben oder innehatten.
Sollte es Frank Gerhard wider Erwarten doch noch in der Stichwahl am 14. April gegen Cornelia Wehlan packen, muss wohl das Innenministerium prüfen, ob er das Amt dann überhaupt antreten darf.
Es wäre ein verheerendes Signal an die Einwohner/innen von Teltow-Fläming. Sie würden sich sicher fragen, wofür der ganze Aufwand betrieben wurde, wenn letztlich jemand das Amt übernimmt, der sich von dem abgewählten Landrat nicht oder zumindest kaum unterscheidet. Vorteilsnahme ist Vorteilsnahme, auch wenn es sich um unterschiedliche Beträge handeln mag.
Wie die Brandenburger SPD in diesem Fall agiert zeigt, wie verbraucht sie durch die
22 Jahre als Regierungspartei, die durchgängig den Minsiterpräsidenten stellte, doch ist. Der Fall Giesecke und nun auch der Skandal um Gerhard macht den Erosionszustand der Genossen deutlich.
Vor 1- 2 Jahren sah es noch danach aus, als wenn Platzeck die Vorherrschaft der SPD im Spaziergang verteidigen könnte.
Davon ist nun nicht mehr auszugehen. Der Ministerpräsident macht immer öfter den Eindruck eines Getriebenen, zahlreiche Krisen und Affären sind dafür verantwortlich.
Jetzt darf nichts mehr dazwischenkommen, sonst drohen Baden-Würtembergische Verhältnisse im SPD-Stammland Brandenburg.
Stichwahl am 14. April zwischen
Cornelia Wehlan (Die Linke) und
Frank Gerhard (SPD)
Landratswahl Teltow-Fläming 2013 |
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Vorläufiges Endergebnis |
245 Wahlbezirke |
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Gerhard, Frank |
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Wehlan, Kornelia |
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Eichelbaum, Danny |
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Rocher, Klaus |
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Dr. Kalinka, Gerhard |
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137938 Wahlberechtigte |
30,1% Wahlbeteiligung |
40360 Gültige Stimmen |
Quelle/Grafik: Kreiswahlamt Teltow-Fläming
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Stichwahl am 14. April zwischen
Cornelia Wehlan (Die Linke) die ca. 40 % holte vor
Frank Gerhard (SPD) der recht abgeschlagen bei ca. 25 % landete.
Raus sind Gerhard Kalinka (B90/Die Grünen), Danny Eichelbaum (CDU) und Klaus Rocher (FDP)
Die Wahlbeteiligung lag bei höchstens 26 %.
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Wie der RBB berichtet lag die Wahlbeteiligung in einigen Gemeinden des Landkreises unter 10 %