„Wer hohe Türme bauen will, muss lange am Fundament verweilen"
Anton Bruckner
Komponist (1824-1896)
Die Öffnungszeiten der Verwaltung:
Karl-Marx-Str. 4 -
Blankenfelde
Mo., Mi., Fr. 7 -14.00 Uhr
Di. & Do. 7 - 19.00 Uhr
Ibsenstr. 71 - Mahlow
Di. 9 - 16.00 Uhr
Do. 9 - 19.00 Uhr
Der Sturm "Xavier" hat am Donnerstag auch in unserer Gemeinde zu massiven Beeinträchtigungen geführt und teils gravierende Schäden
angerichtet.
Die Kameradinnen und Kameraden unserer freiwilligen Wehren in Blankenfelde, Dahlewitz, Groß Kienitz, Jühnsdorf und Mahlow haben seither bis an den Rand der körperlichen Erschöpfung alle Hände voll zu tun, um die Folgen im öffentlichen Raum und auf privaten Grundstücken zu beseitigen.
Ich sage allen ganz persönlich wie auch im Namen unserer Fraktion BVBB-WG ein
Herzliches Dankeschön!
Quelle: MAZ/Zossener Rundschau vom 30.9./1.10/2017
Am Donnerstag v.W. wurde die bisherige Rathaus-Planung nun endgültig(?) von der Gemeindevertretung mit den Stimmen aller anwesenden Fraktionen/
Gemeindevertreter/innen ad Acta gelegt.
Der Anwalt der Gemeinde stellte in öffentlicher Sitzung die Sachlage dar die einem mit Blick auf das Wohl der Gemeinde nur zu dem Schluß kommen lassen konnte:
Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende!
Bemerkenswert ist, dass sich der Bürgermeister bei der Abstimmung zu seiner eigenen Vorlage der Stimme enthalten hat...
Zwar werden zu den bisher schon verausgabten Summen in 7-stelliger Höhe nun für die Einigung mit dem bisherigen Vertragspartner sowie für Gerichtskosten noch einmal schlappe 200.000,-- € fällig aber eine Fortsetzung des Rechtsstreits hätte diesen Betrag vermutlich weit überstiegen!
Ob und in welcher Höhe der Gemeinde ein Schaden tatsächlich entstanden ist kann derzeit noch nicht belastbar beziffert werden. Der Anwalt bemüht sich gegenwärtig noch darum, dass die Gemeinde die Planungen ggf. in eigener Regie oder mit einem anderen
Unternehmen verwerten sprich umsetzen kann. Ob es dazu jedoch kommt wird in einem dafür neu gegründeten Ausschuss zur Zentrumsplanung beraten und letztlich von der Gemeindevertretung beschlossen.
Stehen bleiben allerdings die Kosten für den Rechtsanwalt in 6-stelliger Höhe und die o.g. rd. 200.000,-- €.
Wer hierfür die Verantwortung trägt muss nach Auffassung unserer Fraktion in jedem Fall noch geklärt werden, da es sich um Geld der Steuerzahler/innen handelt, welches man nicht so einfach "abschreiben" kann.
Einer hat den "Hauptschuldigen" allerdings schon ausgemacht:
Matthias Stefke
war es nach Meinung von Ortwin Baier natürlich, wer denn sonst!?
Baier, so meine Prognose wird bis zur Wahl 2019 nichts unterlassen, um diese Chimäre landauf/landab in der Gemeinde zu verbreiten und seine Schleppenträger werden ihm dabei nach Kräften behilflich sein.
Schließlich gilt es, im Hinblick auf 2019 einen offenbar immer noch "gefürchteten" Kandidaten platt zu machen. Na sollen sie es versuchen, die Wähler/innen
sind jedoch nicht so dumm, wie Baier & Co. sie vermutlich halten.
Und vielleicht verrechnet man sich auf Seiten von SPD, Linken und Grünen auch.
Denn im Schatten eines Gejagten kann sich wohlmöglich ein/e ganz anderer/e ins Ziel bringen, die/den man bei der Hatz auf Stefke nicht auf dem Schirm hatte...
Ich mache meine Arbeit in jedem Fall so engagiert und fundiert wie bisher für Blankenfelde-Mahlow weiter, alles andere wird sich fügen!
Quelle: MAZ/Zossener Rundschau 26.09.2017
Mit großem Brimborium kündigte SPD-Bürgermeister Ortwin Baier öffentlich vor der Sommerpause an, den ablehnenden Beschluss der Gemeindevertretung in Sachen Rathaus-Neubau zu beanstanden weil er ihn für rechtswidrig hielt und tat es dann auch.
Baier stützte sich dabei auf eine mehrseitige und Tausende EURO teure Ausarbeitung eines Rechtsanwaltes.
Auf ca. 20 Seiten begründeten die den Beschluß ablehnenden Gemeindevertreter/innen - ohne einen Rechtsbeistand dafür in Anspruch zu nehmen - gegenüber der Kommunalaufsicht warum sie ihn zum wiederholten Male ablehnten.
Im Kern ging es darum, dass in der Begründung der Beanstandung des Bürgermeisters eine Darstellung und Betrachtung fehlte, dass der Beschluss 13/2017 hinsichtlich z.B. der Kosten und Folgekosten, zu erwartenden Schäden für die Gemeinde, zeitlichen Aspekten etc. wirtschaftlicher wäre als dessen Ablehnung.
Anfang September bereits hat die Kommunalaufsicht beschieden. Der Bescheid ist eine krachende Niederlage für den Hauptverwaltungsbeamten!
Denn in dem Bescheid heisst es im Kern "Der Beschluss der Gemeindevertretung ist rechtmäßig". Die Kommunalaufsicht folgte in seiner Begründung den Ausführungen der 15 "NEIN-Sager".
Baier behauptete zudem, die Gemeindevertreter/innen die dem Beschluß ihre Zustimmung verweigert hatten hätten damit gegen ihre Treuepflichten gegenüber der Gemeinde verstoßen.
Auch mit diesem Unfug räumte die Kommunalaufsicht auf, schrieb Baier ins Stammbuch:
"In der Folge ist auch ein Verstoß gegen die den Gemeindevertretern obliegende Treuepflicht nicht feststellbar".
Die 15 Gemeindevertreter/innen forderten deshalb von Baier eine öffentliche Entschuldigung die er jedoch, wie nicht anders zu erwarten war,
verweigerte.
Im Übrigen ist zu bemerken, dass Baier den ganzen Circus hätte vermeiden können. Er hatte es am 23. Mai 2016 selbst in der Hand, der Beschlussvorlage zu einer Mehrheit zu verhelfen, den Steuerzahlern damit das Gutachten für ca. 5.000,-- € und sich die Schlappe im Beanstandungsverfahren durch die Entscheidung der Landrätin zu ersparen. Ganz zu schweigen von den angeblichen (Mehr-)kosten, die entstanden sein sollen, weil der Anwalt der Gemeinde durch das NEIN der 15 Gemeindevertreter/innen keine dezidierten Vergleichsverhandlungen für die Gemeinde führen konnte.
Insofern gilt:
Wenn Baier mit dem Finger auf Stefke und die Bürgerfraktionen zeigt, die ja aus seiner Sicht Steuergelder verschwendet haben sollen dann zeigen 4 Finger auf ihn selbst!!!
Nun besteht kein Zweifel mehr daran, dass die von verschiedenen Seiten geäußerten Vorwürfe gegen SPD-Bürgermeister Baier, er wollte Gemeindevertreter/innen 2 Tage vor der Abstimmung über den Rathaus-Neubau mit fragwürdigen Mitteln einschüchtern, seine Berechtigung haben.
Rückschau:
Baier hatte den ablehnenden GV-Beschluss zum Rathaus-Neubau vom 23. Februar 2017 beanstandet. Folglich musste die GV erneut darüber abstimmen, dies geschah am 27. April d.J.
Und wieder, mit einem Stimmenpatt von 15 Ja- und /15 Nein-Stimmen wurde die Vorlage 13/2017 abgelehnt. Um dies zu verhindern hatte Baier per Mail versucht, die Gemeindevertreter/innen einzuschüchtern.
Er ließ seinen Büroleiter eine Mail verschicken:
„Sehr geehrte Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter,
hiermit übermitteln wir Ihnen eine rechtliche Stellungnahme des Herrn RA Dr. Michael Burrack zur Haftung von Gemeindevertretern nach §§ 31 Abs. 2 und 25 Abs. 1 BbgKVerf.
Um Kenntnisnahme und Beachtung im Zusammenhang mit der bevorstehenden erneuten Beschlussfassung zur BSV GV 13/2017 am 27.04.2017 wird gebeten".
Die rechtliche Stellungnahme datiert allerdings auf den 10. April, dürfte demzufolge entweder per Mail noch am selben Tage in der Verwaltung eingetroffen sein oder per Briefpost spätestens am 12. April.
Warum Baier sie bis zum 25. April, also knapp 2 Wochen lang unter Verschluss gehalten hat dürfte einen Grund gehabt haben:
In den 14 Tagen bis zur Abstimmung hätten die Gemeindevertreter/innen ausreichend Zeit gehabt, dies rechtlich überprüfen zu lassen. Dies wollte Baier offenbar verhindern. Baier wollte Unsicherheit und Angst bei den Gemeindevertreter/innen schüren, die sich vielleicht unsicher waren, ob ihnen ein NEIN persönlich auf die Füße fallen würde, also sie persönlich haftbar gemacht werden könnten?!
1 einzige Stimme hätte schon gereicht, um die Abstimmung zugunsten Baiers zu drehen!
In meinem Statement zu der Abstimmung habe ich eingangs allen Gemeindevertretern geraten, sich nicht einschüchtern zu lassen!
Nach meiner Beurteilung, die auf der jahrelangen Befassung mit dem
„Komplex Rathaus-Neubau“ beruht, ist eine Haftung von Gemeindevertretern nicht durchsetzbar.
In dieser Einschätzung sehe ich mich aufgrund einer aktuellen Anfrage bestätigt!
In der Antwort der Verwaltung darauf wurde mir bestätigt, dass die Kanzlei Hülsen, Michael, Hauschke und Seewald Rechtsanwälte / Herr Rechtsanwalt Dr. Burrack bisher nie mit der Angelegenheit „Rathaus-Neubau“ mandatiert waren.
Ferner wurde mitgeteilt, dass dem Anwalt für seine rechtlichen Beurteilungen lediglich Informationen zur Verfügung standen, die aus dem öffentlichen Teil des Ratsinformationssystems jedermann zugänglich sind.
Wer seine Beurteilung allein darauf gründet kann es allerdings auch gleich ganz sein lassen!
Unglaublich, die Gemeindevertreter mit einer persönlichen Haftung ängstigen zu wollen, die sich aus den öffentlichen Informationen allein gar nicht ableiten lässt.
Dr. Burrack hätte die zahlreichen nicht-öffentlichen Informationen/Details haben müssen, um eine komplette und belastbare Stellungnahme in Sachen Haftung abgeben zu können.
Nein, der Zweck dieser Stellungnahme ist genauso durchsichtig wie er zu verurteilen ist.
Baier hat Steuergeld in die Hand genommen, um eine für ihn wichtige Abstimmung zu manipulieren!
Baier müsste wegen des Desasters um den „Rathaus-Neubau“ längst zurückgetreten sein. Wegen des Skandals um die Einschüchterung von Gemeindevertretern aber erst Recht!
Ein Bürgermeister der versucht, Mehrheiten mit Angst und Schrecken zustande zu bringen ist am Ende seines Lateins.
Wenn Baier nur einen Funken Anstand hätte würde er seine Tasche packen und gehen, es ist ohnehin höchste Zeit!
Nicht viel besser sind SPD, Linke und Grüne, die zu einer solchen Praxis beharrlich schweigen und sich somit damit offenbar einverstanden zeigen.
Zwischenzeitlich haben die Fraktion BB-BM/FDP, BVBB-WG, CDU, FreieWG und WIR im Gemeinderat eine exzellente Stellungnahme abgegeben, um ihr NEIN zu begründen.
Nun bleibt die Entscheidung der Kommunalaufsicht abzuwarten, ob sie Baiers Beanstandung als unzulässig oder begründet beurteilt, hierfür hat sie bis zu 3 Monate Zeit.
Die Fraktionen werden sich in der Zwischenzeit mit der Auswahl eines ebenfalls exzellenten Rechtsanwalts befassen, um ggf. ein kommunales Verfassungsstreitverfahren führen zu können.
Quelle: MAZ/Zossener Rundschau 29./30. April 2017
"Das mit dem BER wird nischt mehr!", sagt der Berliner. Na ja zumindest die 240.000, die wohl auch deshalb beim Volksbegehren für die Offenhaltung von Tegel unterschrieben haben.
Am 24. September mit der Bundestagswahl dürfen alle Berliner/innen über den Volksentscheid abstimmen und da darf man ´mal wirklich gespannt sein.
Fakt ist, egal ob der BER jemals in Betrieb gehen wird oder auch nicht, der "neue" Flughafen wird dann in jedem Fall zu klein sein, die Abfertigungskapazitäten nicht bewältigen können.
Berlin droht nach einem jahrelangen Planungs- und Bauchaos dann ein Flugverkehrschaos aller erste Güte!
Voraussschauende Politik wäre, wenn Tegel und Schönefeld alt offengehalten werden - jedoch nur vorübergehend! Unverzüglich ist ein Alternativstandort zu Schönefeld auszuwählen, der einmal die Gesamtkapazitäten der Hauptstadtregion bewältigen kann.
In Deutschland gab es vor noch nicht allzu langer Zeit zwei bedeutsame Ausstiegsbeschlüsse:
Der Erste war der Abschied der Bundeswehr von der Wehrpflicht
Der Zweite ist der Ausstieg der Bundesrepublik aus der Atomkraft als Energieträger.
Letzterer soll allein bis 2020 rd. 167 Milliarden € kosten. Ich bin der Auffassung, dass es hohe Zeit ist, für einen Ausstieg aus dem BER. Hierfür benötigt man einerseits politischen Mut, andererseits die Einsicht, dass auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten der BER auf Jahrzehnte an der Brust der Gesellschafter Bund, Berlin & Brandenburg saugen muss, um überleben zu können. Das er kostendeckend arbeiten wird oder gar Gewinne abwirft ist aus heutiger Sicht unvorstellbar! Der BER wird zum subventionsfressenden Monster, der die öffentliche Haushalte belasten wird wie kein zweites Investitionsvorhaben!
Deshalb ist es auch an der Zeit, in Sachen BER den Druck von der Straße auf die Politik wieder machtvoll aufleben zu lassen. Andernorts kann man sehen, was dann alles möglich ist. Die Herrschaften hier bewegen sich sonst nicht, sondern träumen weiter von einem ach so wunderbaren und prächtigen Großflughafen. Bei aller Träumerei werden sie aber die heute so notwendigen Entscheidungen für die Zukunft verschlafen...!
Aufatmen in Paris: Emmanuel Macron gewinnt gegen Marine Le Pen vom Front National.
Ob es die wirklich bessere Wahl ist wird die Zukunft zeigen. Erste Kommentare aus der französischen Hauptstadt geben Anlass zu Zweifel und Hinweise, dass das Land genauso gespalten ist als hätte Le Pen gewonnen.
In Kiel ist die amtierende Landesregierung aus SPD-Grüne und SSW abgewählt worden, das muss man erstmal schaffen...Der Schulz-Hype ist gestoppt und vielleicht ab Sonntag nächster Woche, nach der Landtagswahl in NRW, endgültig sogar schon wieder vorbei. Erstmals seit 2005 konnte die CDU wieder einen Ministerpräsidenten-Sessel zurückerobern, die AfD ist in Schleswig-Holstein so schwach wie lange nicht!
Am heutigen Sonntag blickt die Welt nach Frankreich und Deutschland nach Schleswig-Holstein.
In Frankreich findet die Stichwahl um das Amt des Staatspräsidenten statt, im nördlichsten Bundesland die reguläre Landtagswahl.
Beide Wahlen wird eine Signalwirkung zugemessen. Kippt Frankreich nach rechts und geht als nächstes EU-Mitglied von Bord?
Ist der Schulz-Hype erneut gestoppt und verhagelt der SPD auch die Wahl am kommenden Sonntag in NRW?
Also, ein spannender Waahlabend steht bevor, genießen wir jetzt aber zunächst das schöne Wetter!
Die 4. Runde im Kampf um den Rathaus-Neubau ging nun wieder an die 5 Fraktionen BB-FDP, BVBB-WG, CDU, Freie Wähler und WIR!
Sie liessen sich nicht beirren und auch von Baiers "gut gemeinten Rat" - andere sagen Einschüchterungsversuch - nicht von ihrer Linie abbringen.
Baier - zwar braungebraunt aus dem Urlaub zurück - sah nicht nur am Ende des Abends ziemlich blass aus. Er hatte den Argumenten derjenigen die sich gegen seine erneute Vorlage aussprachen wenig bis nichts entgegenzusetzen. Wenn nichts mehr hilft verlegt er sich auf haltlose Vorwürfe, unwahre Unterstellungen oder Behauptungen, die dem Faktencheck nicht standhalten. Man muss schon sagen, es mangelt bei ihm sogar an der Beherrschung der Grundrechenarten, unglaublich!
Nun ist seine Vorlage also zunächst erneut abgelehnt worden. Noch in der Sitzung kündigte Baier zu später Stunde an, das Abstimmungsergebnis erneut zu beanstanden. Nun muss er damit allerdings zur Kommunalaufsicht nach Luckenwalde. Es wird sich zeigen, ob die linke Landrätin Wehlan zu einer Gefälligkeitsentscheidung bereit ist oder die Fakten zur Grundlage einer Entscheidung macht.
Die 5 Fraktionen werden zumindest eine excellente Stellungnahme abgeben, die das NEIN in einer Art und Weise erläutert und begründet, die nicht von der Hand zu weisen ist.
Im Ergebnis dürfte es dann eigentlich nur heissen:
Die Beanstandung seitens des Hauptverwaltungsbeamten Baier ist ohne inhaltliche Substanz und wird zurückgewiesen!
Nachfolgend dazu die Berichterstattung aus der MAZ/Zossener Rundschau aus der Ausgabe 29./30 April 2017: