Wie kann ich in Brandenburg wählen?
Für jeden Wahlbezirk führen die zuständigen Behörden ein Wahlberechtigungsverzeichnis.
Bis zum 21. Tag vor der Wahl sollen alle Wahlberechtigten per Post eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Wer diese bis zum 31. August nicht zugestellt bekommen hat, kann innerhalb einer Woche Einspruch bei der zuständigen Wahlbehörde erheben.
Aus der Wahlbenachrichtigung geht auch hervor, ob das vorgesehene Wahllokal barrierefrei erreichbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein und sich daraus Probleme ergeben, kann nach Rücksprache mit den zuständigen Gemeinden meist auch an einem anderen Lokal gewählt werden. Blinde oder sehbeeinträchtigte Menschen können eine Wahlschablone beantragen. Falls die Gemeinde dies nicht anbietet, hilft der Blinden-und-Sehbehinderten-Verband Brandenburg [bsvb.de].
Die Wahlbenachrichtigung enthält auch einen Antrag auf Briefwahl. Wer davon Gebrauch machen möchte, kann bis zum letzten Mittwoch vor der Wahl die entsprechenden Unterlagen beantragen – also spätestens bis zum 18. September. Wichtig ist, dass auch bei der Briefwahl nur die Stimmen zählen, die bis zum Wahltag um 18 Uhr bei den zuständigen Stellen vorliegen. Entsprechende Postwege und Zustellzeiten sollten also unbedingt beachtet werden.
Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholt, kann an Ort und Stelle direkt abstimmen. Die Briefwahlunterlagen werden verschickt, sobald die Stimmzettel gedruckt wurden. In Brandenburg geschieht dies in der Regel circa vier Wochen vor dem Wahltag.
(Quelle:
https://www.rbb24.de/politik/wahl/Landtagswahl/2024/brandenburg-landtagswahl-ltwbb24-landtag-22-september-ueberblick.html